+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

11.12.2019 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 1401/2019

Grünes Licht für Waffenrechtsnovelle

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen beim Waffenrecht frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion votierte das Gremium am Mittwochvormittag für den Regierungsentwurf des „Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes“ (19/13839) in modifizierter Fassung. Dagegen stimmten die AfD- und die FDP-Fraktion, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Mit der Neuregelung soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Ferner fordert sie laut Bundesregierung von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen.

Um zu verhindern, dass Extremisten legal in den Besitz von Schusswaffen gelangen können, soll künftig Mitgliedern verfassungsfeindlicher Vereinigungen die Waffenerlaubnis auch dann verweigert beziehungsweise entzogen werden, wenn die betreffende Vereinigung nicht verboten ist. Die Waffenbehörden werden verpflichtet, bei jeder Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Regelanfrage an den Verfassungsschutz zu richten, der wiederum die Waffenbehörden auch über nachträglich begründete Bedenken gegen die Zuverlässigkeit zu informieren hat.

Weitere Regelungen betreffen etwa den Bedürfnisnachweis für den Erwerb beziehungsweise fortbestehenden Besitz von Schusswaffen. Ferner sollen unter anderem die Länder bei der Errichtung von Waffenverbotszonen nicht mehr auf kriminalitätsbelastete Orte beschränkt sein.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem „guten Ergebnis“ einer langen Debatte über die Novelle. Sie hob zugleich hervor, dass die Neuregelung zu einem Gewinn für die Sicherheit in Deutschland führen werde.

Die SPD-Fraktion bekräftigte das Ziel, Verfassungsfeinde möglichst weitgehend zu entwaffnen. Sie betonte zugleich, dass es gelungen sei, den Interessen von Sportschützen gerecht zu werden.

Die AfD-Fraktion kritisierte, dass sich große Teile der Vorlage auf politischem Aktionismus begründeten. So bestehe für die vorgesehene Regelanfrage beim Verfassungsschutz keine Notwendigkeit.

Die FDP-Fraktion bemängelte, dass keine Alternativen zur Regelanfrage erwogen worden sein. Auch wandte sie sich mit Hinweis auf eine etwaige Zunahme anlassloser Personenkontrollen gegen die Regelung zu Waffenverbotszonen.

Die Fraktion Die Linke unterstrich die Notwendigkeit, Waffenbesitz bei Rechtsextremisten einzudämmen. Mit Blick auf die Regelung zu Waffenverbotszonen nannte sie es wichtiger, individuelle Waffenverbote stärker zum Tragen kommen zu lassen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass es sowohl bei Rechtsextremisten als auch bei Dschihadisten Bestrebungen gebe, sich zu bewaffnen. Sie begrüßte zudem die Regelanfrage als gut und richtig.

Marginalspalte