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13.12.2019 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 1416/2019

Rentenversicherungsbericht 2019

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 sind die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung gegenüber dem Vorjahr um rund fünf Prozent gestiegen. Für das Jahresende 2019 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 40,7 Milliarden Euro geschätzt, das entspricht 1,8 Monatsausgaben. Diese Zahlen gehen aus dem Rentenversicherungsbericht 2019 hervor, den die Bundesregierung, zusammen mit einem Gutachten des Sozialbeirats, als Unterrichtung (19/15630) vorgelegt hat.

In der Unterrichtung führt die Regierung aus, dass im RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz festgelegt sei, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 den Wert von 18,6 Prozent nicht unterschreiten dürfe. Ferner sei dort geregelt, dass bis 2025 das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48 Prozent und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen dürfe (doppelte Haltelinie). „In der mittleren Variante der Vorausberechnungen bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2024 beim aktuellen Wert von 18,6 Prozent stabil. Anschließend steigt er auf 19,8 Prozent im Jahr 2025 und 21,2 Prozent im Jahr 2030. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2033 beträgt der Beitragssatz 22,0 Prozent“, schreibt die Regierung.

Laut Bericht steigen die Renten bis zum Jahr 2033 um insgesamt rund 36,5 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 Prozent pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern, das die Relation von Renten zu Löhnen zum Ausdruck bringt, beträgt derzeit 48,2 Prozent. Aufgrund einer zunächst stabilen Entwicklung des Beitragssatzes und der Haltelinie beim Sicherungsniveau wird ein Absinken unter 48 Prozent bis zum Jahr 2025 verhindert. Dabei greift die Haltelinie erstmals im Jahr 2021. Längerfristig sinkt das Sicherungsniveau bis auf 44,6 Prozent zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2033.

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