+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

18.12.2019 Petitionen — Ausschuss — hib 1432/2019

Einheitliche Eichfristen für Wasserzähler

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Vereinheitlichung der Eichfristen und der Nutzungsdauer von Warm- und Kaltwasserzählern in Wohnungen und Häusern ein. Während der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen sowie sie den Länderparlamenten zuzuleiten „soweit mit der Petition eine Angleichung und Vereinheitlichung der Eichfristen für Kalt- und Warmwasser gefordert wird“. Der in der öffentlichen Petition ebenfalls geforderten Verlängerung der Eichfristen von derzeit fünf Jahren (Warmwasser) beziehungsweise sechs Jahren (Kaltwasser) „auf 15, mindestens jedoch zehn Jahre“, stehen die Abgeordneten hingegen ablehnend gegenüber.

Zur Begründung seiner Forderung nach längeren Eichfristen führt der Petent in der Eingabe an, wissenschaftliche Studien hätten ergeben, dass am Markt gängige Wasserzähler auch nach rund 20 Jahren noch zu rund 95 Prozent genaue und korrekte Messergebnisse erzielen würden. Die Kosten für den heute geforderten häufigen Zählerwechsel stünden in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für eventuelle, minimale Fehlmessungen. Deutschland habe im internationalen Vergleich einen „extrem hohen, völlig unangemessenen Wechselturnus“, schreibt der Petent.

In der Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss heißt es hingegen, das BMWi, als das für Mess- und Eichwesen federführende Ressort, habe in einem Berichterstattergespräch mit dem Ausschuss auf die Auswertung eines von der Arbeitsgemeinschaft der Landeseichbehörden durchgeführten Stichprobenverfahrens für Wasserzähler hingewiesen. Von den dabei bundesweit knapp 700.000 Wasserzählern hätten 232.738 Zähler die Prüfung nicht bestanden und hätten damit mit Ablauf der regulären Eichzeit ausgewechselt werden müssen. Die hohe Durchfallquote von 33,25 Prozent ist aus Sicht des Ministeriums ein deutlicher Indikator dafür, dass eine Verlängerung der Eichfristen „aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll ist“. Dieser Einschätzung schließt sich der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge an.

Gleiches gilt auch hinsichtlich der Einschätzung des Bundeskartellamtes, das sich für eine Vereinheitlichung von Eichfristen und Nutzungsdauer der Wasserzähler (warm und kalt) ausgesprochen habe. „Eine Angleichung der unterschiedlichen Eichfristen wäre aus verbraucherpolitischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen und ist nach dem Dafürhalten des Ausschusses sinnvoll, da so ein einheitlicher Messtermin ermöglicht würde, was für die Verbraucher erhebliche Kostenvorteile hätte“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Daraus geht weiterhin hervor, dass aus Sicht der Länder nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Landeseichbehörden eine einheitliche Eichfrist für Kalt- und Warmwasserzähler maximal fünf Jahre betragen könne.

Marginalspalte