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18.12.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 1438/2019

Justizministerin steht Rede und Antwort

Berlin: (hib/MWO) Bundesjustizministern Christine Lambrecht (SPD) hat die Kritik an der Passwortabfrage im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket gegen Hassrede und Hetze zurückgewiesen. Sie führe nichts Neues ein, sondern präzisiere nur die seit 2007 geltende Praxis der Herausgabe durch einen Richtervorbehalt, sagte Lambrecht am Mittwoch in der von Heribert Hirte (CDU) geleiteten 74. Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses. Dies solle gesetzlich klargestellt werden. Die Ministerin kritisierte die ihrer Meinung nach ungenaue Wiedergabe des bislang nicht öffentlichen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und verwies auf das weitere Gesetzgebungsverfahren. Sie verteidigte die geplante Verschärfung des Strafrechts in Fällen von Hass und Hetze im Internet. Unter anderem sollen Morddrohungen und Volksverhetzung an das Bundeskriminalamt gemeldet werden. Argumente gegen eine Übertragung dieser Pflicht an private Unternehmen könne sie nicht nachvollziehen.

Lambrecht gab vor den Abgeordneten einen Bericht zur rechtspolitischen Bilanz 2019 und zur Vorhabenplanung ihres Hauses im kommenden Jahr. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Ausführungen und der Fragen der Abgeordneten war die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook. Schäden, die Kunden durch die Pleite entstanden sind und die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, will der Bund ersetzen. Lambrecht räumte ein, dass bei der Pauschalreiserichtlinie Veränderungen nötig sein. Einen entsprechenden Vorschlag werde es im ersten Quartal 2020 geben. Die Ministerin verwies in ihrem Bericht auf von ihr übernommene Gesetzgebungsvorhaben im Mietrecht und nannte als weitere Vorhaben für den Rest der Legislaturperiode unter anderem das Verbot von Bildaufnahmen im Intimbereich (Upskirting), die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, faire Verbraucherverträge und die Stiefkindadoption. Die Abgeordneten bedankten sich bei der Ministerin für ihre ausführlichen Antworten und begrüßten ihre Bereitschaft zu weiteren Gesprächen im Ausschuss.

Das Gremium beschloss die Durchführung weiterer öffentlicher Anhörungen. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (19/15618) und dem Antrag der FDP-Fraktion für ein modernes Adoptionsrecht (19/15772) sollen Sachverständigen am 29. Januar 2019 gehört werden. Die dem Grunde nach beschlossene Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Linke und Grünen zur Einfügung des Merkmals sexuelle Identität in das Grundgesetz (19/13123) soll wie eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zum strafrechtlichen Schutz der bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole (19/14378) am 12. Februar 2020 stattfinden. Für den 27. Januar wurde eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (19/15827) anberaumt.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Christian Lange (SPD) erklärte zu einem Antrag der FDP-Fraktion für einen Bericht der Bundesregierung über geplante Rechtsänderungen im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 (VIII ZR 285/18), die Bundesregierung begrüße niedrigschwellige Rechtsangebote durch sogenannte Legal-Tech-Unternehmen. Das Urteil werde unter diesem Aspekt geprüft und etwaiger Handlungsbedarf erwogen.

Keine Beschlussfassungen gab es zu beantragten Anhörungen zu Vorlagen von FDP und Grünen zur Stellung der Staatsanwaltschaft (19/11095, 19/13516) sowie zu Gesetzentwürfen von Linken und Grünen zu Kinderrechten im Grundgesetz (19/10622, 19/10552). Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/15074) wurde abgelehnt. Erneut von der Tagesordnung abgesetzt wurden Gesetzentwürfe von AfD, FDP, Die Linke und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/218, 19/5950). Der Ausschuss befasste sich zudem mit einer Reihe von Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist.

Breiten Raum in der Sitzung nahmen Ausführungen des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Ulrich Wessels, und des Vizepräsidenten des Deutschen Anwaltvereines, Martin Schaffhausen, zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ein. Beide berichteten über positive Rückmeldungen aus der Anwaltschaft, die Zahl von Beschwerden nehme ab. Es gebe zwar gelegentlich noch technische Probleme, dies liege aber nicht nur am beA. Eine aufgetretene Sicherheitslücke sei geschlossen worden. Die Übernahme von Betrieb und Support des beA durch einen neuen Dienstleister verlaufe planmäßig. Handlungsbedarf sieht die Anwaltschaft beim fehlenden Netzausbau, bei der Lastenverteilung und der Sicherheit der elektronischen Kommunikation. Auch die Nutzerfreundlichkeit könnte noch verbessert werden.

Als Nachfolger des ausgeschiedenen Abgeordneten Michael Frieser (CSU) hatte Hirte eingangs der Sitzung dessen Fraktionskollegen Paul Lehrieder (CSU) als neues Mitglied des Gremiums begrüßt.

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