+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

19.12.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1444/2019

Vorgehen gegen die Hisbollah

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie der FDP-Fraktion gegen die Hisbollah ein Betätigungsverbot erlassen, um jegliche Aktivität von Vertretern „der sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtenden Organisation in Deutschland nicht zu tolerieren“. In einem gemeinsamen Antrag (19/16046), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordern die drei Fraktion die Bundesregierung zudem auf, die „bisher vorgenommene gedankliche Trennung der Hisbollah in einen politischen und einen militärischen Arm aufzugeben und auf europäischer Ebene zu einer gemeinsamen Bewertung bei der Frage der Listung zu kommen“.

In dem Antrag wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, den Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen bedrohen. Neben der „fortlaufend aggressiven Politik des Iran“ sei die entscheidendste dieser antiisraelischen Kräfte „die mit terroristischen Mitteln kämpfende und mit dem Iran eng verbundene Hisbollah“.

Wie es in der Vorlage weiter heißt, wird Deutschland von Anhängern der Hisbollah laut Bundesregierung vor allem als Rückzugs- und Logistikraum genutzt. Ihr zuzurechnende Anhänger stünden unter Beobachtung des Verfassungsschutzverbundes. Die Anhängerschaft hierzulande bewege sich seit Jahren bei rund 1.000 Personen, zuletzt mit steigender Tendenz. Der Hisbollah zuzurechnende Vereinsstrukturen, die ein vereinsrechtliches Organisationsverbot begründen könnten, seien derzeit jedoch nicht feststellbar.

Die Bundesregierung soll laut Antrag die Aktivitäten der Anhänger der Hisbollah insbesondere in Deutschland weiterhin genau beobachten und mit allen Mitteln des Rechtsstaates verfolgen. „Dazu gehört auch, Geldwäsche konsequent zu bekämpfen und eine Terrorfinanzierung aus Deutschland heraus zu unterbinden“, schreiben die drei Fraktionen. Das Bekenntnis zum Schutz des Staates Israel erfordere, „Finanzierungsströme aus Deutschland, die der Terrorfinanzierung der Hisbollah im Nahen Osten dienen, mit allen Mitteln zu unterbinden“.

Marginalspalte