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09.01.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 37/2020

Berechnungen zum Zuwanderungskorridor

Berlin: (hib/STO) Die Berechnung aktueller Zuwanderungszahlen im Zusammenhang mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridor von jährlich 180.000 bis 220.000 Menschen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16279) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15744). Mit Stand vom 27. Dezember hat danach die Zuwanderung nach Deutschland „im Sinne des Koalitionsvertrages“ für Januar bis November 2019 rund 97.200 Menschen betragen, ohne die in der Bundesrepublik Geborenen im Alter von unter einem Jahr. Einschließlich dieser Gruppe belaufe sich diese Zuwanderung auf rund 126.700 Menschen.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, wurden der Berechnung des Zuwanderungskorridors neben den Asylerstantragszahlen (jeweils inklusive und exklusive in Deutschland Geborener unter einem Jahr) die Zahl für Resettlement und humanitäre Aufnahmen und die Zahl für den Familiennachzug nach Visaerteilung an Staatsangehörige der sieben Hauptherkunftsländer zugrunde gelegt, ferner die Zahl der Rückführungen inklusive Abschiebungen und Dublin-Überstellungen sowie die Zahl der „Freiwilligen Rückkehrer“.

„Der Ermittlung der Nettozuwanderung werden die Asylerstantragszahlen sowie die Zahlen zu Resettlement und zu Humanitäre Aufnahmen und zum Familiennachzug zu den sieben Haupt-Herkunftsländern zugrunde gelegt“, heißt es in der Antwort weiter. Darin enthalten seien auch die Zahlen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Dabei werde in allen Fällen auf die Anzahl der erteilten Visa abgestellt.

Daneben wird den Angaben zufolge „die Zahl der in Deutschland nachgeborenen Kindern im Alter unter einem Jahr bei den Asylerstanträgen weiter erfasst, jedoch gesondert ausgewiesen“. In Abzug gebracht werden laut Vorlage die Rückführungszahlen sowie die verfügbaren Zahlen zur freiwilligen Rückkehr für das vergangene Jahr.

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