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15.01.2020 Petitionen — Ausschuss — hib 62/2020

Umsetzung der Tabakrahmenkonvention

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine „Eins-zu-Eins-Umsetzung“ der WHO-Tabakrahmenkonvention ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen, eine Petition mit der Forderung, animierte Tabakwerbung zu verbieten, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „als Material“ zu überweisen, „soweit sich das Anliegen auf die Eins-zu-Eins-Umsetzung der Tabakrahmenkonvention bezieht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten für das höhere Überweisungsvotum „zur Erwägung“ - ohne die angeführte Einschränkung - plädiert. Die AfD-Fraktion sprach sich für eine einfache Überweisung an das Ministerium aus - ebenfalls ohne die Einschränkung. Gegen weitere Verschärfungen wandte sich die FDP-Fraktion mit dem Verweis auf schon getroffene regulatorische Maßnahmen und forderte den Abschluss des Petitionsverfahrens.

Die Tabakrahmenkonvention ist ein 2005 in Kraft getretenes Übereinkommen der Weltgesundheitsorganisation WHO, dessen Ziel es ist, heutige und zukünftige Generationen vor den gesundheitlichen, sozialen und die Umwelt betreffenden Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen. Das Übereinkommen sieht eine Reihe von nationalen, regionalen und internationalen Tabakkontrollmaßnahmen vor, darunter weitgehende Verpflichtungen betreffend Produktion, Verkauf, Vertrieb, Werbung, Besteuerung und den Tabak betreffende politische Maßnahmen.

In der öffentlichen Petition wird unter anderem kritisiert, dass es im Kassenbereich von Supermärkten Displays mit animierter Werbung für Tabakprodukte gebe. Derartige Werbung finde sich auch in Schaufenster-Displays, heißt es in der Petition. Hierdurch werden aus Sicht der Petenten auch Kinder und Suchtkranke beeinflusst, weshalb ein Verbot dieser animierten Werbung erforderlich sei.

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