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16.01.2020 Menschenrechte — Ausschuss — hib 82/2020

Deutschland im UN-Menschenrechtsrat

Berlin: (hib/SAS) Deutschland will seine zweijährige Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bis 2022 vor allem dazu nutzen, um das Recht auf Sanitärversorgung und Wasser, den Kampf gegen Menschenhandel und den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter auf die Agenda zu bringen. Das berichtete Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Auch sei es ein Anliegen der Bundesregierung, die Beschäftigung des Gremiums mit menschenrechtlichen Themen anzuregen, die sich aus großen Veränderungen wie dem Klimawandel und dem Einsatz künstlicher Intelligenz ergeben. Eine wichtige Priorität blieben zudem Querschnittsthemen wie Frauenrechte und die Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt, so Maas. Dabei sei es zentral, „länderspezifische Menschenrechtsverletzungen“ klar zu bennen, um einem „Klima der Straflosigkeit“ entgegenzuwirken.

Die Bundesregierung plane zudem, sich in ihrem zweiten Jahr als Mitglied des UN-Sicherheitsrats dafür einzusetzen, den präventiven Ansatz zur Entschärfung von Krisen stärker in den Vordergrund zu stellen. Der Sicherheitsrat reagiere zu oft nur auf Krisen, bemängelte Maas, anstatt zu versuchen, sie im Vorfeld zu verhindern. Als Erfolg bezeichnete der Außenminister die Verabschiedung der von Deutschland eingebrachten Resolution 2467. Zwar habe man bei einzelnen Formulierungen „Kompromisse“ machen müssen, sagte Maas mit Blick auf die Androhung der USA, ein Veto einzulegen. Doch die Resolution schaffe nun die Grundlage, um sexualisierte Gewalt in Konflikten zu bekämpfen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Erleichtert zeigte sich Maas auch darüber, dass es im Sicherheitsrat gelungen sei, die Crossborder-Resolution zu grenzüberschreitender humanitärer Hilfe nach Syrien rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. Damit bleibe die Versorgung von Millionen Bedürftigen in Syrien über die Grenze zur Türkei in die Region Idlib weiterhin möglich. Das sei eine gute Nachricht, so der Minister, denn die Lage vor Ort sei „desolat“ und der Bedarf an lebensnotwendiger Hilfe steige täglich. In diesem Zusammenhang zeigte sich Maas dankbar, dass der Bundestag die Mittel für humanitäre Hilfe erhöht habe. Es müsse aber davon ausgegangen werden, dass im Laufe des Jahres außerplanmäßig weitere Gelder benötigt würden.

Besorgt zeigte sich Maas auch über den gegenwärtig zu beobachteten „internationalen Pushback“ bei der Durchsetzung der Menschenrechte. Probleme seien auch an Orten aufgetreten, „an denen man nicht damit gerechnet hätte“, so der Minister. Umso wichtiger sei deshalb internationale Zusammenarbeit. Die Allianz für Multilateralismus, die Deutschland gemeinsam mit Frankreich ins Leben gerufen habe, um Werte der Vereinten Nationen, Kooperation und die Geltung fairer Regeln zu stärken, umfasse bereits 60 Staaten.

„Wesentliche Fortschritte“ gebe es auch hinsichtlich der Etablierung eines einheitlichen EU-Sanktionsregimes, sagte Maas. Bei ihrem letzten Treffen im Dezember 2019 hätten sich die EU-Außenminister darauf geeinigt, künftig mit gemeinsamen Sanktionen auf schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Genozid, Folter, Sklaverei oder systematische sexueller Gewalt zu reagieren. Bis Mitte des Jahres solle das Sanktionsregime verabschiedet werden, kündigte der Minister an. Ihre EU-Ratspräsidentschaft ab Juli wolle die Bundesregierung außerdem nutzen, um den Menschenrechtsschutz voranzutreiben.

Kritik gab es im Ausschuss unter anderem aus der Unionsfraktion, deren Vertreter mahnte, beim EU-China-Gipfel im September dürfe nicht nur Chinas Wirtschaftskraft bewundert, sondern es müsse auch die Frage der Menschenrechte „ernsthaft“ thematisiert werden. Auch die Umsetzung der auf dem Humanitären Weltgipfel 2016 in Istanbul gegebenen Selbstverpflichtungen sei in Stocken geraten, monierte der Abgeordnete. Fragen der anderen Fraktionen zielten auf die bevorstehende Libyen-Konferenz in Berlin, Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine, die humanitäre Lage in Venezuela, Maßnahmen zum Stopp der „Erosion“ des UN-Menschenrechtssystem sowie die Nutzung der amerikanischen Air Base Ramstein bei der Tötung des iranischen Generals Qassem Soleimani.

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