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27.01.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 101/2020

Reform des Ausbildungswesens

Berlin: (hib/ROL) Die Ausbildungsordnungen werden kontinuierlich an die neuen Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst. So soll die Attraktivität der Ausbildungsberufe erhalten wie auch gesteigert werden, betont die Bundesregierung in der Antwort (19/16657) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16097). Diese hatte darauf hingewiesen, dass es laut „Berufsbildungsberichts 2019“ im Jahr 2018 rund 57.656 unbesetzte Ausbildungsstellen und in zahlreichen Berufsbranchen einen erheblichen Mangel an Auszubildenden gegeben habe.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass sie mit zahlreichen Initiativen zur Stärkung der beruflichen Bildung beitrage. Durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes und die Modernisierung des Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz würden die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, um die berufliche Bildung sowohl für potenzielle Bewerber als auch für Betriebe noch attraktiver zu gestalten. Die Bundesregierung beabsichtigt aber nicht, für duale Ausbildungsberufe, in denen ein Mangel an Auszubildenden und Arbeitskräften besteht, Ausbildungsgänge zu Studienfächern umzuwandeln. Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung liegt die Zuständigkeit für die Regelung von Studienfächern in diesem Bereich bei den Ländern, betont die Bundesregierung.

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