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28.01.2020 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 105/2020

Hilfen für marginalisierte Gruppen

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung wird das „Leave no one behind“-Prinzip (LNOB) der Agenda 2030 in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung als wichtiges Querschnittsprinzip bei der Erstellung von Länder- und Sektorstrategien sowie bei der Planung und Durchführung von Vorhaben berücksichtigt. Unter anderem würden verbindliche Zielgruppenanalysen erstellt und spezifische Partnerberatungen durchgeführt, betont sie in einer Antwort (19/16564) auf eine Kleine Anfrage (19/15708) der Fraktion Die Linke.

„Armutsbekämpfung zielt grundsätzlich darauf ab, niemanden zurückzulassen“, schreibt sie. Besonders in den ärmsten Ländern strebe sie daher an, die Wirkungen ihrer Maßnahmen explizit auf von Armut und Marginalisierung betroffene Menschen auszurichten und deren Versorgung mit Basisdienstleistungen sicherzustellen. Beispielhaft nennt die Bundesregierung das gemeinsam mit dem kambodschanischen Planungsministerium entwickelte Programm „IDPoor“. Dieses soll arme und gefährdete Haushalte identifizieren und diesen Zugang zu Sozial-, Gesundheits- und anderen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Grundsätzlich gebe es bestimmte Bevölkerungsgruppen, die häufig „zurückgelassen“ würden oder tendenziell stärker von Armut und Benachteiligungen betroffen seien, insbesondere Frauen und Mädchen, Menschen mit Behinderungen, Indigene und Homosexuelle, heißt es in der Antwort weiter. „Sofern Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen sichtbar werden, müssen die zurückgelassenen Menschen oder Gruppen gezielt gestärkt werden“, betont die Regierung.

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