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30.01.2020 Menschenrechte — Ausschuss — hib 134/2020

Lage der Menschenrechte in Belarus

Berlin: (hib/SAS) Trotz stärkerer Öffnung gegenüber Europa und „gestiegener Dialogbereitschaft gegenüber der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen“ zeigt sich die Bundesregierung weiterhin besorgt über die Lage der Menschenrechte in Belarus. In dem umgangssprachlich auch Weißrussland genannten, autokratisch regierten Land würden noch immer Opposition, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten massiv in ihrer Arbeit eingeschränkt und behindert, berichtete ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Als „enttäuschend“ bezeichnete er vor allem das Ergebnis der Parlamentswahlen am 17. November 2019. Die Wahlbeobachterkommission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) habe erneut schwere Verstöße festgestellt und unter anderem ein Klima der Einschüchterung kritisiert. Bei der Wahl gingen schließlich alle Sitze des Repräsentantenhauses an frühere Regierungsfunktionäre, Diplomaten und Mitglieder regierungstreuer Parteien. Die Opposition erhielt keinen einzigen Sitz.

Zwar lasse sich in jüngster Vergangenheit eine „gestiegene Toleranz“ gegenüber nicht genehmigten Demonstrationen verzeichnen, doch Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie die Vereinigungsfreiheit seien weiterhin massiv eingeschränkt. Seit 2000 habe es so etwa keine neue Registrierung von Parteien oder Nichtregierungsorganisationen gegeben, so der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Politische Gefangene gebe es zwar offiziell seit der „Tauwetter-Phase“ zwischen 2015 und 2017 nicht mehr, doch die eigentlich auf 15 Tage begrenzte „Administrativhaft“ werden nicht selten „additiv“ verhängt. So kämen „lange Haftstrafen“ zustande, die die Bundesregierung wiederholt - aber erfolglos - kritisiert habe.

Auch die Bemühungen um ein Moratorium der Todesstrafe, die in Belarus als einzigem Land in Europa noch verhängt und vollstreckt werde, liefen weiterhin ins Leere, beklagte der Vertreter der Bundesregierung. Staatspräsident Alexander Lukaschenko, der das Land seit 1994 regiere, sei sein Befürworter von Hinrichtungen und verweise zur Legitimation stets auf ein 1996 abgehaltenes Referendum, in dem sich eine große Mehrheit der abstimmenden Weißrussen für die Beibehaltung der Todesstrafe ausgesprochen habe, so der Regierungsvertreter. 2019 seien drei Todesurteile vollstreckt worden.

In Bezug auf Rechtsstaatlichkeit bestünden deutliche Defizite: So sei das Recht auf ein faires Verfahren eingeschränkt, da es in Belarus keine unabhängige Justiz gebe. Alle Richter würden vom Präsidenten ernannt und entlassen, erklärte der Vertreter der Bundesregierung. Derzeit seien rund 32.000 Menschen in Haft. Die Gefangenenrate liege damit bei 343 Inhaftierten pro 100.000 Einwohner. Zum Vergleich: In Deutschland seien es 78 Gefangene pro 100.000 Einwohner, so der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Besonders besorgniserregend sei dabei die Verhängung „unverhältnismäßig hoher Haftstrafen“ bei Drogendelikten von Minderjährigen. Schon der Besitz kleiner Mengen zum Eigengebrauch werde selbst bei minderjährigen Ersttätern mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Bei Gruppentaten mit Todesfolge liege das Strafmaß zwischen zwölf und 25 Jahren. Damit verletze Belarus gegen die „Schutzpflicht des Staates gegenüber Kindern“, wie sie in der auch von Belarus unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sei, betonte der Regierungsvertreter.

In der anschließenden Diskussion thematisierten Abgeordnete von Linksfraktion, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International scharf kritisierten schlechten Haftbedingungen in Belarus, unter denen auch minderjährige Inhaftierte litten. Die AfD verwies auf die außenpolitische Lage des Landes. Der Druck aus Russland auf die weißrussische Staatsführung sei nicht zuletzt durch das Auslaufen der günstigen Sonderkonditionen für Gas- und Öllieferungen aus Russland Ende 2019 gewachsen. Lukaschenko versuche, sich dennoch ein Stück weit vom großen Nachbarn abzusetzen - aus Sorge, dass der russische Präsident Wladimir Putin aus der Union der beiden souveränen Staaten ein groß-russisches Reich machen könnte. Diese Situation habe offenbar zu größerer Dialogbereitschaft gegenüber Deutschland und Europa geführt. Dies sei eine Chance, die es zu nutzen gelte, so die AfD. Weitere Fragen der Fraktionen zielten unter anderem auf Kritik an OSZE-Wahlbeobachtern, konkrete Projekte der Bundesregierung zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus sowie auf die regelmäßige Überprüfung der Haftbedingungen vor dem Hintergrund von Auslieferungen in das Land.

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