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12.02.2020 Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen — Ausschuss — hib 176/2020

Clubs als kulturelle Einrichtungen

Berlin: (hib/SUK) Clubs und Livemusikspielstätten sollten künftig in der Baunutzungsverordnung als kulturelle Einrichtungen und nicht wie bisher als Vergnügungsstätten klassifiziert werden. Darin waren sich Sachverständige in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen am Mittwoch, 12. Februar 2020 unter Vorsitz von Mechthild Heil (CDU) einig.

So sagte Tine Fuchs, Referatsleiterin Stadtentwicklung, Planungsrecht, Bauleitungsplanung, nationale Verbraucherpolitik beim Deutschen Industries- und Handelskammertag (DIHK), für den wünschenswerten Erhalt der Clubkultur seien Änderungen etwa im Baugesetzbuch, beim Lärmschutz und der Stadtentwicklungsplanung nötig. Die Clubszene stelle „einen wichtigen Baustein für das Stadtmarketing“ dar und sei auch mit Blick auf den Fachkräftemangel ein „Standortfaktor“. Sie sei Teil eines vielfältigen kulturellen Angebots und richteten die Aufmerksamkeit auf „eigentlich vergessene“ Räume in der Stadt. In fast allen Städten herrsche Mangel an Flächen für Wohnungsbau, Industrie und Kultur; es brauche aber eine „ordentliche Nutzungsmischung“.

Der Hamburger Rechtsanwalt Wolfgang Hopp sagte, die Einordnung der Clubs als Vergnügungsstätten und eine „dogmatische Unterscheidung“ von Kulturstätten sei „nicht sachgerecht“ und überzeuge nicht. Es gebe dazu keine höchstrichterliche Entscheidung, aber eine deutliche Tendenz, bei der vor allem auf die negativen Folgen der Stadtentwicklung wie etwa Verkehr und Lärm abgehoben werde. Clubs seien dadurch häufig aus den Bebauungsplänen ausgeschlossen und hätten keine Planungssicherheit. Es sei stattdessen ratsam, die Clubs als Einrichtungen für kulturelle Zwecke zu definieren und sie etwa von Diskotheken, die gewerbliche Zwecke erfüllten, abzugrenzen. Ein Kriterium dafür könne etwa die Zahl der Konzerte sein.

Steffen Kache, Clubbetreiber und Vorstandsmitglied des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland, berichtete von seinen eigenen Erfahrungen mit dem Club Distillery in Leipzig. 1992 gegründet habe sich der Club national und international einen guten Ruf erwiesen und „die Techno-Szene nach Leipzig geholt“. Nach einem Umzug gebe es für den Club nun die Unterstützung aus der Politik, der Investor aber, der auf dem Gelände Wohnungen bauen wolle, bügele mit dem Verweis, die Einrichtung sei eine Vergnügungsstätte, „alle Argumente“ weg.

Auch die Betreiberin des Berliner Gretchen-Clubs, Pamela Schobeß, bezeichnete die Klassifizierung als Vergnügungsstätte als eine „Art Damoklesschwert“, das über den Clubs schwebe. Eine „Gleichstellung von Clubs mit Bordellen und Spielkasinos“ sei unangemessen.

Der frühere Clubbetreiber Jakob Turtur sagte, werde die Baunutzungsverordnung, die schon Jahrzehnte alt sei, nicht verändert, drohe eine weitere „Kommerzialisierung und Mainstreamisierung“. Schon jetzt würden die Clubs aus dem städtischen Raum vertrieben, weil die Mieten zu hoch seien und Investoren keine langfristigen Mietverträge abschließen würden. Ein diverses Kulturangebot könne so nicht existieren.

Die Oppositionsfraktionen wollen diese Entwicklung nicht hinnehmen. FDP, Linke und Grüne haben Anträge (19/16833, 19/14156, 19/15121) vorgelegt, nach der Clubs in der Baunutzungsverordnung als Anlagen für kulturelle Zwecke behandelt und Einrichtungen wie Opern, Theatern oder Programmkinos gleichgestellt werden sollen.

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