+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

21.02.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 205/2020

Vollautomatisiertes Fahren in Deutschland

Berlin: (hib/HAU) Bisher sind in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung keine Fahrzeugmodelle genehmigt worden, die die Anforderungen an hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen entsprechend Paragraf 1a Straßenverkehrsgesetz (StVG) erfüllen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16420) hervor.

Nachdem bereits 2017 durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Regelungen zum hoch- und teilweise vollautomatisierten Fahren in Deutschland geschaffen worden seien, erarbeite das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit einen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren in geeigneten Anwendungsfällen gemäß des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag, heißt es in der Antwort weiter. Damit solle insbesondere der Einsatz fahrerloser Shuttle über eine reine Erprobung hinaus ermöglicht werden. „Hierdurch sollen neue Mobilitätslösungen geschaffen und die Personen- und Güterbeförderung in städtischen und ländlichen Bereichen gestärkt werden“, schreibt die Regierung.

Aufgrund der Vielzahl notwendiger Sachverhaltsaufklärungen innerhalb eines technisch-regulatorisch anspruchsvollen Vorhabens sei - anders als angekündigt - eine Gesetzesvorlage im Frühjahr 2019 nicht möglich gewesen, heißt es weiter. Es sei nun beabsichtigt, den Referentenentwurf im Frühjahr 2020 vorzulegen.

Marginalspalte