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04.03.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 245/2020

Anträge zur Planungsbeschleunigung

Berlin: (hib/HAU) Anträge der Oppositionsfraktionen von AfD und FDP zum Thema Planungsbeschleunigung sind im Verkehrsausschuss am Mittwoch auf Ablehnung gestoßen. Dem Antrag der AfD-Fraktion „Wirksame Maßnahmengesetze - Beschleunigung durch echte Beteiligung der Öffentlichkeit erzielen“ (19/16861) stimmte lediglich die AfD-Fraktion zu. Einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verkehrsprojekte schneller realisieren - Ein modernes Planungsrecht für das 21. Jahrhundert schaffen“ (19/17093) stimmte neben den Liberalen auch die AfD zu.

Die AfD fordert in ihrem Antrag unter anderem, Raumordnungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beziehungsweise der Vorbereitungsverfahren für Maßnahmengesetze „soweit wie möglich zu integrieren, um redundante Doppelprüfungen und -strukturen zu beseitigen“. Zudem müsse die Kommunikation mit der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit „auf Augenhöhe“ erfolgen und eine wirksame Beteiligung an der Planung von Infrastrukturvorhaben gewährleisten. Außerdem schlägt die Fraktion vor, die Maßnahmengesetzgebung auf alle Verkehrsinfrastrukturen auszudehnen sowie möglichst früh „Erfahrungswerte zu Maßnahmengesetzen für Straßenbauprojekte zu sammeln“.

Die FDP-Forderungen zielen darauf ab, den Ersatzneubau und den erweiterten Ersatzneubau von Brücken, die Elektrifizierung von Bahnstrecken sowie den Bau zusätzlicher Fahrspuren zu erleichtern, indem auf der Grundlage der Ursprungsplanung unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen in Natur und Landschaft die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und festgestellt werden. Zudem sollte aus Sicht der Liberalen die „bewährte Präklusionsregelung“ zur zeitlichen Beschränkung von Einwendungen europarechtskonform eingeführt werden. Des Weiteren will die FDP die erstinstanzliche Zuständigkeit von Oberverwaltungsgerichten auf Landes- und Staatsstraßen ausdehnen.

Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sind viele der Forderungen im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zum Planungsbeschleunigungsgesetz und dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz schon umgesetzt oder zumindest „an die Bundesregierung adressiert“, wie während der Debatte im Ausschuss deutlich wurde. Andere Vorschläge, wie etwa nach der Ausweitung der Zuständigkeiten von Oberverwaltungsgerichten, ohne dort zusätzlich Arbeitskapazitäten zu schaffen, seien hingegen „nicht zielführend“, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Auch die geforderte Mitwirkungspflicht von Umweltverbänden an Planungs- und Genehmigungsverfahren sei falsch, sagte der Fraktionsvertreter.

Die Vertreterin der Unionsfraktion verwies darauf, dass eine Präklusionsregelung nicht auf nationaler Ebene getroffen werden könne. Es gelte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu einer entsprechenden Regelung in den Niederlanden abzuwarten, sagte sie. Ebenfalls auf europäische Ebene angesiedelt seien Fragen des Verbandsklagerechts, machte die Unionsvertreterin deutlich.

Der Vertreter der AfD-Fraktion warb für das dänische Modell einer „integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung in der Tiefe am Anfang eines Vorhabens“. Mit diesem „erprobten System“ könne eine wirkliche Beschleunigungswirkung erzielt werden, sagte er. Ob hingegen die geplanten Maßnahmengesetze, die lediglich für bestimmte Schienen- und Wasserstraßenprojekte, nicht aber für den Straßenbau geplant seien, eine Beschleunigungswirkung erzielen werden, sei unsicher.

Aus Sicht der FDP-Fraktion braucht es weitergehende Schritte, um das vorhandene Geld auch tatsächlich verbauen zu können. Dazu zähle auch die Ausdehnung der erstinstanzlichen Zuständigkeit von Oberverwaltungsgerichten, weil somit eine bessere Spezialisierung stattfinden könne. Außerdem müssten Doppelprüfungen bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen vermieden werden. Dem stehe auch das EU-Recht nicht entgegen, sagte der Fraktionsvertreter. Handlungsbedarf gebe es auch beim Thema Umweltverbände. Sie müssten dazu beitragen, dass Projekte besser werden, statt sie zu blockieren.

Die Vertreterin der Linksfraktion kritisierte die Anträge, die das Ziel verfolgten, Einwendungen von Anfang an abzuräumen, um dann die Bauprojekte möglichst ungestört durchzusetzen. Es sei zudem falsch, Naturschutzverbände überwiegend als Blockierer zu begreifen, befand sie. Es gebe schließlich unterschiedliche Interessen und Gewichtungen, die in der Gesellschaft überaus relevant seien. Benötigt werde eine „gute Bürgerbeteiligung“. Das dazu vom Verkehrsministerium aufgelegte Handbuch könne nicht das Ende der Geschichte sein, sagte die Fraktionsvertreterin.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wandte sich gegen den aus ihrer Sicht durch die Anträge erweckten Eindruck, Umweltverbände würden alle Vorhaben blockieren und mit Klagen überziehen. Die Umweltverbände sollten nicht als Gegner sondern als Partner angesehen werden, forderte der Fraktionsvertreter. Was das angesprochene Handbuch für Bürgerbeteiligung angeht, so enthält dieses seiner Auffassung nach viele sinnvolle Ansätze. Gleichwohl sei seine Anwendung nicht verpflichtend, bemängelte er.

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