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11.03.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 276/2020

Regelung zu Sterbehilfe

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht gegenwärtig keinen Handlungsbedarf aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) erläuterte am Mittwoch im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dass mit dem Urteil wieder der Zustand vor der Regelung im Jahr 2015 eingetreten sei. Wie Lange sagte, hat sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) für Gruppenanträge von Abgeordneten des Bundestages für eine Regelung der Sterbehilfe ausgesprochen. Es sei nicht Aufgabe der Bundesregierung, das weitere Vorgehen festzulegen. Weiter sagte Lange, es gebe zu der Thematik auch wegen ihrer Komplexität keine abgestimmte Haltung der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht habe auch keine Blaupause für eine Neuregelung vorgegeben.

Lange erstattete auf Antrag der FDP-Fraktion einen Bericht der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Sterbehilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 26. Februar 2020. Der Staatssekretär ging ausführlich auf das Urteil ein und beantwortete Fragen von Abgeordneten zum weiteren Vorgehen. Nach der Entscheidung des Zweiten Senats ist das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst dem Urteil zufolge ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das in Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verstoße gegen das Grundgesetz. Dem Gesetzgeber sei jedoch nicht untersagt, die Suizidhilfe zu regulieren. Er müsse dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.

Zu Beginn der Sitzung hatte der Ausschuss nach kontroverser Diskussion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der FDP einen Antrag der Grünen zur Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren abgelehnt. Dem Antrag (19/8586) zufolge soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, die Qualifizierung von Richterinnen und Richtern gesetzlich zu verankern. Zudem soll das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geändert werden. Ebenfalls abgelehnt wurde die Einbeziehung eines Antrags der FDP in eine bereits terminierte öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen zur Änderung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Erneut abgesetzt wurde mit den Stimmen der Koalition die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Kinderrechte (19/10622, 19/10552). Schriftlich lag den Abgeordneten der Vorbericht des Bundesjustizministeriums zur Sitzung des EU-Rats „Justiz und Inneres“ am 12. und 13. März vor, die nach Auskunft von Staatssekretär Lange entfällt.

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