+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

25.03.2020 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 326/2020

Soforthilfe für Kleinstunternehmen

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will Kleinstunternehmen und Soloselbstständige mit Soforthilfen beim Bewältigen der Corona-Krise unterstützen. In einem als Unterrichtung (19/18105) vorgelegten Eckpunktepapier kündigt sie steuerbare Zuschüsse in zwei Stufen an: Diese könnten bis zu 9.000 Euro als Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten betragen beziehungsweise bis zu 15.000 Euro als Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten. Die Hilfe gilt den Angaben zufolge für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten.

Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, könne der eventuell nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden, heißt es in dem Papier weiter. Ziel sei ein „Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz“ und zur „Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen“.

Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro bei maximaler Ausschöpfung von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen der Bundesregierung zufolge in den Haushalt zurück.

Marginalspalte