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15.04.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 385/2020

Ermittlungen gegen „Gruppe S.“

Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt gegen 13 Beschuldigte aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts der Gründung, Rädelsführerschaft, Mitgliedschaft in und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung („Gruppe S.“). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18305) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17617) hervor. Fünf Beschuldigten, einem davon als Rädelsführer, werde zur Last gelegt, im September 2019 übereingekommen zu sein, sich auf unbestimmte Zeit mitgliedschaftlich zusammenzuschließen, um die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland durch die Begehung von Anschlägen gegen Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens zu erschüttern und zu überwinden. Gegen acht Beschuldigte bestehe der Verdacht, die terroristische Vereinigung durch die Zusage finanzieller Zuwendungen zum Kauf von Waffen oder das Mitwirken an bewaffneten Anschlägen gegen Moscheen und anwesende Gläubige unterstützt zu haben. Zum Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens sei keiner der Beschuldigten als Gefährder eingestuft gewesen. Zu „Aktivisten und Aktivistinnen“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da es sich dabei weder um eine strafrechtliche noch um eine gefahrenabwehrrechtliche Kategorie handelt. Bie weiteren Fragen verweist die Bundesregierung auf die laufenden Ermittlungen sowie auf die eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel, bei denen selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden könne.

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