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22.04.2020 Sport — Ausschuss — hib 417/2020

Kein Corona-Nothilfefonds für den Sport

Berlin: (hib/HAU) Die Auflage eines Nothilfefonds für den Sport aufgrund der Corona-Krise, „ohne zu wissen, wer in welcher Form geschädigt ist“, ergibt aus Sicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Stephan Mayer (CSU), derzeit keinen Sinn. Während der Sitzung des Sportausschusses am Mittwoch sagte Mayer, das BMI stehe in dieser Frage in einem engen Kontakt mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und habe gegenüber den Sportfachverbänden frühzeitig signalisiert, dass man offen für eine größtmögliche Flexibilisierung der Haushaltsmittel im Jahr 2020 sei und diese Mittel unkompliziert abfließen könnten. Es gebe derzeit keine größeren Kalamitäten bei den Sportfachverbänden, sagte der Staatssekretär, der auch das Vorziehen der für die Olympischen Sommerspiele 2020 geplanten Entsendekosten für andere Bereiche des Sports ablehnte. Die Entsendekosten würden für die in das Jahr 2021 verlegten Spiele übernommen. Eine anderweitige Auszahlung sei nicht geplant.

Mit Blick auf die Verschiebung der Olympischen Spiele von Tokyo seien die entsprechenden Fördersysteme für die Kaderathleten um ein Jahr verlängert worden, sagte Mayer. Ursprünglich bis Ende 2020 befristet beschäftigte Trainer sollen entsprechend bis Ende 2021 verlängert werden.

Mit der Verschiebung der Olympischen Spiele sei für Athleten und Trainer nach einer Phase der Verunsicherung Planungssicherheit geschaffen worden, sagte DOSB-Vertreter Christian Sachs. Allerdings würden sich damit auch Verschiebungen in der Lebensplanung einiger Athleten ergeben. Sachs verwies auf die für Olympia qualifizierten Hockeyteams der Frauen und Männer, in denen es Spielerinnen und Spieler gebe, die die Spiele als Abschluss ihrer sportlichen Karriere ansehen und ihre berufliche Entwicklung daran angepasst hatten.

Sachs bestätigte gleichwohl den Eindruck, dass die Bundeskaderathleten in einer relativ komfortablen Situation seien. Anders sehe es bei Sportlern und Sportarten aus, die sich hauptsächlich über Zuschauereinnahmen und Sponsorengelder finanzierten. So sei etwa in den semi-professionellen Ligen der Handballer, Basketballer oder Volleyballer, ebenso wie in den unteren Fußballigen, mit dem Rückzug oder dem Konkurs vieler Vereine zu rechnen. Der DOSB-Vertreter machte in diesem Zusammenhang auch deutlich, dass eine Erlaubnis für das Stattfinden sogenannter Geisterspiele ohne Zuschauer nicht nur exklusiv für den Fußball gelten dürfe.

Zu den Plänen der Deutschen Fußballliga (DFL), den Ligaspielbetrieb wieder aufzunehmen, zu denen auch intensive und regelmäßige Corona-Tests der Spieler gehören, äußerte sich auch ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Er warnte vor einer Ressourcenkonkurrenz. Die vorhandenen Testressourcen müssten prioritär für den Schutz gefährdeter Personengruppen genutzt werden, da es dort derzeit noch Knappheiten gebe, sagte er. Ein Schnelltest, ähnlich einem Schwangerschaftstest, befinde sich erst in der Entwicklung und könne noch nicht genutzt werden, so der Ministeriumsvertreter. Da es sich um den Berufsfußball handle, würden die Arbeitsschutzrichtlinien gelten. Daher sei die Bewertung des DFL-Konzeptes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt.

Was die Möglichkeiten der Wiederaufnahme des Vereinssports angeht, so zeigte sich Innenstaatssekretär Mayer „nicht sehr glücklich“ über den „bunten Flickenteppich“ der Länder. Während einige Individualsportarten unter freiem Himmel in einigen Ländern schon jetzt wieder erlaubt seien, hielten sich andere Länder dabei noch zurück. Er hoffe, sagte Mayer, dass bei der den Ländern obliegenden Definition, was eine nicht erlaubte Großveranstaltung genau sei, nicht erneut ein solcher Flickenteppich entstehe. Zugleich machte er deutlich, dass derzeit noch nicht verlässlich gesagt werden könne, ab wann Hallensportarten wieder betrieben werden dürfen.

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