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07.05.2020 Menschenrechte — Ausschuss — hib 478/2020

Sorge über Menschrechtslage in Bahrain

Berlin: (hib/SAS) Die Lage der Menschenrechte in Bahrain beurteilt die Bundesregierung weiterhin als besorgniserregend. Insbesondere die Meinungs-, Presse- sowie Versammlungsfreiheit seien in dem aus 33 Inseln bestehenden Königreich vor der Küste Saudi-Arabiens „gravierend“ eingeschränkt, sagte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. „Oppositionelle Vereinigungen sind verboten, und regimekritische Akteure werden immer wieder Ziel von repressiven Maßnahmen, auch willkürlichen Verhaftungen“, berichtete der Vertreter des Auswärtigen Amtes.

Die andauernden Menschenrechtsverletzungen habe Deutschland als einer der vier wichtigsten europäischen Partner im Dialog mit der bahrainischen Regierung in der Vergangenheit regelmäßig „angemahnt“, betonte der Regierungsvertreter. Man werde sich auch weiterhin „auf allen Ebenen“ - öffentlich wie auch hinter den Kulissen - für die Garantie der Meinungsfreiheit und die Freilassung politischen Gefangenen und Menschenrechtsverteidigern einsetzen.

Doch das autoritär geführte Bahrain liege in einer Region, die von Spannungen geprägt sei, gab der Vertreter des Auswärtigen Amtes zu bedenken. Der Inselstaat selbst sei ein multikonfessionelles Land. Während das Königshaus sunnitisch sei, gehöre die Mehrheit der schiitischen Glaubensrichtung an. Auch das habe in der Vergangenheit immer wieder zu Unruhen geführt. „2011 war Bahrain einer der Hot Spots des Arabischen Frühlings“, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Zehntausende Bahrainer forderten damals in der Hauptstadt Manama demokratische Reformen. Das Königshaus jedoch schlug die Proteste blutig nieder und verhaftete zahlreiche Oppositionelle.

„Äußerlich“ habe sich die Lage seit dieser Zeit normalisiert, so der Regierungsvertreter. Die Zahl der gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verhaftungen sei zurückgegangen. Dies dürfe aber nicht über die Situation der Menschrechte hinwegtäuschen. Die Regierung gehe unvermindert gegen oppositionelle Gruppierungen vor. 2016 wurde sowohl die größte schiitische Oppositionsvereinigung, die al-Wifaq-Bewegung, sowie 2017 die säkulare demokratische Bewegung al-Waad aufgelöst. Straftatbestände seien in Bahrain zudem „weit gefasst“, sodass es der Regierung möglich sei, regimekritische Meinungsäußerungen strafrechtlich zu verfolgen. „Dabei wird durchaus auch der Kampf gegen den Terrorismus als Vorwand benutzt, um gegen politische Gegner vorzugehen“, so der Regierungsvertreter. Terrorverdacht könne zu langen Haft- und sogar Todesstrafe führen. So wie etwa im Fall von Ali al-Arab und Ahmed al-Malali: Die schiitischen Aktivisten wurden bei einem Massenprozess 2018 zum Tode verurteilt und 2019 hingerichtet. Vorgeworfen hatte die bahrainische Staatsanwaltschaft ihnen unter anderem Terrorunterstützung.

Allerdings gebe es in Bahrain auch positive Entwicklungen zu verzeichnen, so der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Die Freilassung von rund 1.500 Inhaftierten etwa begrüße die Bundesregierung als „wichtigen Schritt“. In der anschließenden Diskussion thematisierten Abgeordnete von Union und Bündnis 90/Die Grünen unter anderem die schlechten Haftbedingungen, unter denen auch minderjährige Inhaftierte litten. Die Linke wies daraufhin, dass laut Berichten von Menschenrechtsorganisationen „mindestens 740 Personen seit 2012“ die Staatsangehörigkeitsrechte entzogen worden sei. SPD und FDP erkundigten sich nach den im Januar 2020 bestätigten Todesurteilen gegen Mohamed Ramadhan und Hussain Ali Moosa, die AfD nach dem Schicksal des seit 2018 inhaftierten Menschenrechtsaktivisten Nabeel Rajab. Weitere Fragen der Fraktionen zielten auf die Rechte von Frauen und Kindern, die Ausbeutung von Arbeitsmigranten sowie die deutsch-bahrainischen Beziehungen.

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