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11.05.2020 Gesundheit — Anhörung — hib 484/2020

Strittige Finanzfragen in der Coronakrise

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten begrüßen im Grundsatz das geplante zweite Anti-Corona-Paket, sehen aber Korrekturbedarf bei einzelnen Regelungen. Vor allem Finanzierungsfragen, aber auch organisatorische Details sowie die weitreichenden Verordnungsermächtigungen stießen in einer Anhörung des Gesetzentwurfs zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967) auf Kritik. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung im Bundestag am Montag sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf.

Die Novelle zielt unter anderem darauf ab, die Zahl der Coronatests deutlich auszuweiten, um Infektionsketten früh zu erkennen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll dazu verpflichtet werden könnten, Tests zu bezahlen. Gesundheitsämter sollen die Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können. In Pflegeeinrichtungen soll verstärkt getestet werden. Für Beschäftigte in der Pflege sind einmalige Corona-Prämie vorgesehen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnte die Kostenübernahme für rein prophylaktische Coronatests ab, wenn keine Symptome vorliegen oder im Umfeld gefährdeter Personen. Damit würden der GKV Kosten auferlegt für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die aus Steuergeldern finanziert werden müssten. Die hochgerechneten Kosten von rund 60 Millionen Euro je eine Million zusätzlicher Tests könnten beitragssatzrelevant sein, warnte der Verband.

Auf die Prämien für Pflegekräfte ging der Sozialverband VdK ein und forderte eine nachhaltige Lösung. Die Krise habe nochmals gezeigt, welch hohe gesellschaftliche Bedeutung diese Beschäftigten hätten. Deswegen sei eine flächendeckender Tarifvertrag für die Altenpflege nötig, der den dort Beschäftigten zu allen Zeiten einen ausreichenden Lohn ermögliche. Nach Ansicht des VdK sollten die Prämien nicht von der sozialen Pflegeversicherung getragen, sondern aus Steuermitteln refinanziert werden.

Der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) forderte eine langfristige Strategie. Der ÖGD müsse auf kommunaler Ebene personell, strukturell und finanziell gestärkt werden. Die geplanten Fördermittel von 150.000 Euro pro Gesundheitsamt seien nur ein erster Anschub, der ausgebaut werden müsse.

Die Interessenvertretung pflegender Angehöriger zeichnete ein düsteres Bild und forderte mehr Unterstützung. Die Familien seien im Wesentlichen sich selbst überlassen und versuchten verzweifelt, die Pflege anders zu organisieren und mit dem Beruf in Einklang zu bringen. Die Situation erfordere ganzheitliche Lösungen für Menschen, die den physischen und psychischen Zenit ihrer Kräfte längst überschritten hätten. Der Gesetzentwurf sei vor diesem Hintergrund eine Enttäuschung.

In der Anhörung nahm auch die Frage der Verordnungsermächtigungen breiten Raum ein, die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ermöglicht wurden. Nach Ansicht von Rechtsexperten ist diese Vorgehensweise verfassungsrechtlich bedenklich.

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