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13.05.2020 Petitionen — Ausschuss — hib 492/2020

Erstellung eines belastbaren Mietspiegels

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss begrüßt mehrheitlich die innerhalb der Bundesregierung stattfindenden Überlegungen, ob bestimmte Gemeinden in weitergehendem Umfang als bisher zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet werden sollten. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Mit der Petition wird gefordert, dass alle Gemeinden im Rahmen der Mietpreisbremse verpflichtet werden, einen verbindlichen und belastbaren Mietspiegel zur Verfügung zu stellen. Dieser sollte spätestens alle zwei Jahre angepasst werden. Zur Begründung heißt es in der Eingabe, es entspräche dem Interesse der Vermieter, über einen belastbareren Mietspiegel zu verfügen, der verhindere, dass für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete Gutachter bestellt oder die Rechtsstreitigkeiten vor Gericht entschieden werden müssten.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es, laut Mietrechtsnovellierungsgesetz müssten Landesregierungen die Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Diese Befugnis sei nicht daran gekoppelt, dass in den betreffenden Gebieten ein Mietspiegel existiert. Unabhängig davon sei jedoch vorgesehen, dass Gemeinden Mietspiegel erstellen sollen, „wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist“. Aus Sicht des Petitionsausschusses dürfte im Regelfall die Geltung der Mietpreisbremse im Gemeindegebiet ein solches Bedürfnis auslösen.

Zudem sollten Mietspiegel schon nach jetziger Rechtslage im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Für qualifizierte Mietspiegel, die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein müssen und die Vermutung auslösen, „dass die in ihnen bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben“, sei eine solche Anpassung nach zwei Jahren sowie eine Neuerstellung nach vier Jahren sogar zwingend, heißt es in der Vorlage. Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD verwiesen, in dem die Ankündigung enthalten sei, durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel zu sichern.

Der Petitionsausschuss weist in seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass Änderungen zum Mietspiegelrecht auch Thema des Wohngipfels am 21. September 2018 gewesen seien. Das Ergebnispapier zum Wohngipfel sehe vor, „dass sich die Bundesregierung für gute Mietspiegel einsetzen wird, die in möglichst vielen Städten und Gemeinden zur Anwendung kommen“. Außerdem werde sie durch gesetzliche Mindestanforderungen an die standardisierte Gestaltung von Mietspiegeln für mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter sorgen.

Nach Mitteilung der Bundesregierung ist diese gegenwärtig mit der Umsetzung dieser Vorgaben befasst, schreibt der Ausschuss. In diesem Zusammenhang müssten Aspekte statistischer, ökonomischer, geografischer und rechtlicher Art berücksichtigt und sorgfältig abgewogen werden. Hierzu gehöre auch die Frage, „ob bestimmte Gemeinden in weitergehendem Umfang zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet werden sollen“. Der Petitionsausschuss hält die Eingabe der Beschlussempfehlung zufolge für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.

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