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17.06.2020 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 621/2020

Rechtssicherheit für Contergan-Opfer

Berlin: (hib/AW) Contergangeschädigten Menschen soll ihr Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz - insbesondere auf die lebenslänglich gewährte monatliche Conterganrente - grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden können. Der Familienausschuss verabschiedete eine entsprechende Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/19498) zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen. Eine Aberkennung von Leistungsansprüchen soll nur noch dann möglich sein, wenn der Empfänger von Leistungen vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über das Gesetz beraten und abstimmen.

Die Koalitionsfraktionen verweisen darauf, dass nach der derzeitigen Rechtslage Leistungsansprüche aberkannt werden können, wenn körperliche Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit der Einnahme von thalidomidhaltigen Präparaten der Firma Grünenthal in Verbindung gebracht werden können. Inzwischen sei aber ein Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Fehlbildungen und der Einnahme der Präparate wegen des zunehmenden Zeitablaufs in der Regel nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich.

Durch die Einnahme von Contergan kam es Ende der 1950er- und Anfang der 1960er-Jahre zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen oder gar dem Fehlen von Gliedmaßen und Organen bei Neugeborenen. Dabei kamen weltweit etwa 5.000 bis 10.000 geschädigte Kinder auf die Welt.

Zudem soll mit der Novelle die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, damit die im Jahr 2013 durch das Dritte Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes bereitgestellten zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 30 Millionen Euro für die Erhöhung der Conterganrenten und Bereitstellung weiterer Leistungen auch zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren verwendet werden können. Die Einrichtung der Kompetenzzentren, die die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote für tahlidomidgeschädigte Menschen verbessern sollen, war 2017 mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz beschlossen worden.

In der Ausschusssitzung bekannten sich alle Fraktionen zur Verantwortung des deutschen Staates für die Opfer des Contergan-Skandals. Das Gesetz sei nötig geworden, um den Opfern Rechtssicherheit zu bieten. Scharfe Kritik wurde am Verhalten der Contergan-Stiftung laut. Diese hatte Contergan-Opfern in Brasilien im vergangenen Jahr förmlich mitgeteilt, sie beabsichtige, den Anerkennungsbescheid über die Contergan-Rente und weitere Hilfen zu widerrufen. Die Stiftung begründete dies damit, dass das in Brasilien Ende der 1950er-Jahre vertriebene thalidomidhaltige Arzneimittel Sedalis kein Produkt der Firma Grünenthal gewesen sei. Doch selbst die Firma Grünenthal hatte dieser Darstellung widersprochen. Abgeordnete von FDP, Linken und Grünen forderten deshalb. das Vorgehen der Contergan-Stiftung aufzuarbeiten.

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