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23.06.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 652/2020

Corona-Gesetz passiert Rechtsausschuss

Berlin: (hib/MWO) Der mitberatende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner 100. Sitzung am Dienstag die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein Zweites Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) (19/20058) mit einer Reihe von Änderungen empfohlen. Federführend bei der Gesetzesvorlage ist der Finanzausschuss. Für den Entwurf stimmten auf der vom stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses, Heribert Hirte (CDU), geleiteten Sondersitzung die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. AfD und FDP stimmten dagegen, Linke und Grüne enthielten sich.

Die Vorlage war am Montag zusammen mit zwei Anträgen der FDP Thema einer öffentlichen Anhörung und wurde von den Sachverständigen überwiegend positiv beurteilt. Sie soll am kommenden Montag vom Bundestag verabschiedet werden. Vom Ausschuss abgelehnt wurden vier Entschließungsanträge der FDP und ein Änderungsantrag der Grünen zu dem Gesetzentwurf.

In der ausführlichen Diskussion über die Vorlage ging es unter anderem um die darin enthaltenen steuerstrafrechtlichen Regelungen, die mehreren Abgeordneten zufolge rechtsstaatlich problematisch seien. Die vorgesehene Verlängerung der Verjährungsfrist bei Steuerstrafverfahren sei aber notwendig, hieß es gleichzeitig, um den Cum-Ex-Steuerskandal vollständig aufarbeiten zu können. Eine Vertreterin des Bundesfinanzministerium erklärte dazu, man sei bei einer Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass den Ermittlungsbehörden und Gerichten ausreichend Zeit gegeben werden müsse. Die Verlängerung sei daher vertretbar.

Eine Reihe von Fragen hatten die Abgeordneten auch zu der geplanten Senkung der Umsatzsteuer und zum Kinderbonus. Dazu hieß es, die mit der Senkung verbundenen praktischen Auswirkungen auf Steuerpflichtige würden in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums aufgegriffen, das nach der Anhörung vom Montag noch einmal überarbeitet werde. Die finanzielle Auswirkung des Kinderbonus betrage 4,3 Milliarden Euro im Jahr.

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