+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

01.07.2020 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 699/2020

Anträge zum kolonialen Erbe abgelehnt

Berlin: (hib/AW) Trotz großer inhaltlicher Übereinstimmungen zwischen den Fraktionen mit Ausnahme der AfD, lehnte der Kulturausschuss am Mittwoch alle Anträge der Oppositionsfraktionen zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes Deutschlands und zum Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten ab.

In ihren Anträgen sprechen sich die Fraktionen der FDP (19/8545), der Linken (19/8961) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/7735) übereinstimmend dafür aus, Museumssammlungen mit kolonialen Kontexten verstärkt auf ihre Provenienz zu überprüfen und Kulturgüter im Fall eines unrechtmäßigen Erwerbs an die Ursprungsgesellschaften zu restituieren. Darüber hinaus müsse die Kolonialgeschichte verstärkt aufgearbeitet werden und auch in den Schul-Lehrplänen berücksichtigt werden. Diese Forderungen werden weitestgehend auch von der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mitgetragen. Sie verwiesen im Ausschuss darauf, dass viele dieser Ansinnen in den vergangenen zwei Jahren bereits umgesetzt worden seien. So habe der Deutsche Museumsbund einen Leitfaden sowie Bund, Länder und Kommunen Eckpunkte zum Umgang und zur Restitution mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten verabschiedet, das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste verfüge über ein eigenes Referat zum Thema und es seien zusätzliche Mittel für die Provenienzforschung bereitgestellt worden. Der Bund beweise ausreichend Sensibilität bei dem Thema, hieß es aus der Unionsfraktion. Es gebe deshalb keinen Grund, den Anträgen der Opposition zuzustimmen.

Keine Einigkeit besteht hingegen in weitergehenden Forderungen der Oppositionsfraktionen. So fordern die Grünen die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die Opfer des deutschen Kolonialismus in Berlin. Zudem müsse die Beweislast bei der Klärung der Provenienzen von Kulturgütern zu Lasten der Sammlungen in Deutschland umgekehrt werden. Die Linken wollen unter anderem eine Stiftung zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialunrechts einrichten. Die FDP tritt dafür ein, dass eine zu schaffende Ethikkommission in strittigen Fällen eine Empfehlung bei Restitutionen ausspricht.

Einig waren sich alle anderen Fraktionen jedoch in der Ablehnung des Antrages der AfD-Fraktion (19/15784). Diese fordert eine „differenzierte“ Aufarbeitung der Kolonialzeit, bei der neben den begangenen Verbrechen auch die „Errungenschaften“ des Kolonialismus gezeigt werden müssten. Linke und Grüne bezeichneten diese Forderung als „Geschichtsrevisionismus“. Die AfD wiederum hielt den anderen Fraktionen entgegen, sie betrieben eine „Schuldrhetorik“. So werde im Antrag der Linksfraktion eine Verbindungslinie von der Kolonialzeit bis zur NS-Diktatur gezogen, dies stehe „in der Tradition der DDR-Historiografie“. Die SPD argumentierte, es gehe nicht um die Zuweisung von individueller Schuld, sondern um die Verantwortung Deutschlands vor seiner Geschichte. Der Verweis der AfD auf vermeintliche „Errungenschaften“ des Kolonialismus sei nicht „kommentierungswürdig“.

Marginalspalte