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13.07.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 743/2020

Nationale Förderung der Covid-19-Forschung

Berlin: (hib/ROL) Mit der Abwicklung des Antrags- und Bewilligungsprozesses für ein Sonderprogramm zur Förderung der Impfstoffforschung und Impfstoffproduktion gegen COVID-19 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den DLR Projektträger beauftragt. Um Förderung können sich laut Bundesregierung Unternehmen der forschenden pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie bewerben. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20827) zum Nationales Sonderprogramm zur Förderung der COVID-19-Forschung auf die Kleine Anfrage (19/20215) der FDP-Fraktion deutlich. Fördervoraussetzung sei, dass die geförderten Unternehmen (auch solche in ausländischem Besitz) spätestens bei der ersten Auszahlung von Fördermitteln eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen und Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Deutschland durchführen. Geförderte Unternehmen können demnach bei Bedarf ausländischen Unternehmen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Aufträge erteilen. Bei der Projektförderung handele es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die an eine Meilensteinplanung gekoppelt seien. Höchstgrenzen für Fördermittel je Antragsteller sind der Bundesregierung nicht benannt.

Das Sonderprogramm sei ein wesentliches Element der Gesamtstrategie der Bundesregierung zur raschen Entwicklung von Impfstoffen gegen SARSCoV-2. Es könne nicht losgelöst von den anderen Elementen, etwa der Beteiligung an CEPI und Gavi, gesehen werden. Antragsteller des Sonderprogramms müssten sich unter anderem dazu verpflichten, im Falle eines Abbruchs oder einer erheblichen Verzögerung ihrer Impfstoffentwicklung die mit den Fördermitteln bereits aufgebauten und dann nicht mehr benötigten Herstellungs- und Studienkapazitäten für die Entwicklung beziehungsweise Produktion anderer Impfstoffe zur Verfügung zu stellen.

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