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10.08.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 819/2020

Tötungsdelikt im Kleinen Tiergarten in Berlin

Berlin: (hib/MWO) Im Zuge der Aufklärung des Tötungsdelikts im Kleinen Tiergarten in Berlin sind die zuständigen deutschen Regierungsstellen und Behörden offiziell an russische Stellen herangetreten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21318) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20516). Die deutschen Regierungsstellen und Behörden hätten in ihren Kontakten zu russischen Stellen wiederholt deutlich gemacht, dass sie aufgrund der Dringlichkeit einer Aufklärung des Tötungsdelikts im Kleinen Tiergarten eine zeitnahe und vollständige Beantwortung ihrer Anfragen erwarten.

Seitens des Auswärtigen Amts habe Staatssekretär Michaelis am 14. November 2019 in Moskau gegenüber dem russischen stellvertretenden Außenminister Titow und am 20. November 2019 im Auswärtigen Amt in Berlin gegenüber dem russischen Botschafter Netschajew die Erwartungen der Bundesregierung zur Mitwirkung an der Aufklärung formuliert. Seitens des Bundeskanzleramtes sei das Thema auf hoher Beamtenebene angesprochen worden. Zudem habe Bundeskanzlerin Merkel in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Putin am 9. Dezember 2019 in Paris gesagt, dass sie im bilateralen Gespräch mit Putin deutlich gemacht habe, dass sich die Bundesregierung mehr Kooperation erwarte und mehr Informationen teilen wolle.

Die letztlich erfolgte Beantwortung der beiden justiziellen Rechtshilfeersuchen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Berlin durch die russische Generalstaatsanwaltschaft mit Datum vom 2. Juni 2020 habe in der Sache weiterhin keine substantiellen russischen Beiträge zur Aufklärung geliefert, heißt es weiter in der Antwort. In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass ein Teil der erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berührten, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiege. Insofern müsse ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

Hintergrund der Anfrage ist die Tötung eines Georgiers am 23. August 2019. Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf gefasst und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt staatliche Stellen in Russland oder in der Teilrepublik Tschetschenien, den Mord in Auftrag gegeben zu haben.

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