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12.08.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 837/2020

Unterlagen zum Tod Amris in Italien

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die Übermittlung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Tod des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri, in Italien gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/21088). Darin heißt es, nach dem Tod Amris hätten die italienischen Behörden umfangreiche Unterlagen wie polizeiliche Vermerke zu den in Italien erfolgten Ermittlungen, Protokolle von Zeugenvernehmungen, Berichte über technische und rechtsmedizinische Untersuchungen sowie zahlreiche Lichtbilder übermittelt. Auch auf polizeilichem Wege seien Informationen ausgetauscht worden, Asservate seien nicht zur Verfügung gestellt worden. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe sämtliche durch italienische Behörden an das BKA übermittelte Unterlagen gesichtet und bezüglich des Ermittlungsverfahrens wegen des Anschlags ausgewertet. An den Ermittlungen in Italien hätten auch BKA-Mitarbeiter teilgenommen.

Seitens der italienischen Behörden sei das DNA-Profil Amris mehrfach festgestellt worden, schreibt die Bundesregierung. Ausweislich der übermittelten Unterlagen zu DNA-Untersuchungen habe an der Tatwaffe eine Mischspur festgestellt werden können. Daraus habe das BKA ein Profil extrahieren können, welches mit dem von K. A. (Wohnungsgeber für Amri) kompatibel sei. Darüber hinaus hätten italienische Behörden zwei DNA-Profile festgestellt, die männlichen Personen zugeordnet werden könnten. Die Spurenverursacher hätten auch nach einem Abgleich mit der deutschen DNA-Analyse-Datei bislang nicht identifiziert werden können.

Wie die Bundesregierung schreibt, ist die Beantwortung einer Reihe von Fragen zu DNA-Spuren innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Sie weist in diesem Zusammenhang auf den in Erstellung befindlichen „Gesamtspurenvermerk“ hin, an dem das BKA für den 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages arbeite. Er solle im August dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stehen und werde nach seiner Fertigstellung auch unverzüglich den Fragestellern zur Verfügung gestellt.

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