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09.09.2020 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 919/2020

Verordnung zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle beschlossen

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen eine Verordnung des Bundesumweltministeriums (BMU) über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (19/19291) beschlossen. Für die Verordnung stimmten alle Fraktionen außer der AfD-Fraktion. Ein Änderungsantrag von Linken und Grünen hatte zuvor keine Mehrheit im Ausschuss gefunden. Die Verordnung soll am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden.

Die Verordnung diene der Konkretisierung von sicherheitstechnischen Anforderungen an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, das durch den Bund einzurichten ist, und umfasse die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlgesetz (StandAG), heißt es darin. In drei aufeinanderfolgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort in Frage kommen, untersucht und die Auswahl weiter eingegrenzt. Es sei wichtig, dass es für alle potenziell betroffenen Gebiete objektive Regeln, die auf dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik seien, gebe, sagte eine Vertreterin des BMU dem Ausschuss. Diese würden noch im September 2020 veröffentlicht.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, dem Wunsch der Oppositionsfraktionen nach einer öfteren Evaluation als nach zehn Jahren könne insofern nachgekommen werden, dass im Ausschuss regelmäßige Evaluationen beschlossen werden können. Ein Vertreter der AfD-Fraktion kritisierte die Grenzwerte der Verordnung als „extrem niedrig und zu scharf“. Es sei fraglich, ob sich mit diesen überhaupt ein Standort finde. Eine Vertreterin der FDP-Fraktion betonte, der Änderungsantrag von Linken und Grünen drücke ein Misstrauen gegenüber dem BMU aus, das nicht angebracht sei.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion sagte, dass es weiterhin unbestimmte Rechtsbegriffe in der Verordnung gebe, die aber in der Natur der Sache hochgefährlicher Stoffe lägen. Der nun erzielte Konsens sei das Ergebnis einer sehr intensiven Befassung. Darauf, dass die Verordnung Festlegungen enthalte, die noch wissenschaftlich validiert werden müssen, verwies ein Vertreter der Linken. Eine Grünen-Vertreterin betonte, der politische Konsens bei dem Thema sei immens wichtig, und forderte, die Forschung und den internationalen Austausch weiter zu intensivieren.

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