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14.09.2020 Petitionen — Ausschuss — hib 943/2020

Europäische Sanktionen bei Menschenrechtsverstößen

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung setzt bei der Einführung eines „Magnitsky Act“ auf eine gemeinsame, europäische Regelung. „Wir unterstützen ein europäisches EU-Menschenrechtssanktionsregime“, sagte Petra Sigmund, Leiterin der Abteilung Asien und Pazifik im Auswärtigen Amt, während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. Für eine solche Regelung, die es der Europäischen Union ermöglichen würde, Sanktionen gegen Personen in Drittstaaten zu verhängen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben oder für solche Taten verantwortlich sind, setze sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft ein. Die Verhandlungen darüber liefen, so die Vertreterin des Auswärtigen Amtes. Ziel der Bundesregierung sei es, bis Ende des Jahres eine Regelung abzustimmen. Diese solle vergleichbare individuelle Sanktionen umfassen wie der aus den USA bekannte „Magnitsky Act“, darunter also zum Beispiel Konto- oder Vermögenseinfrierungen oder Einreiseverbote.

Der Petent Ralf Gronau stellte in seinem Statement klar, dass seine Petition zwar insbesondere auf die „brutalen Menschenrechtsverletzungen der Kommunistischen Partei China verweise“. Eine gesetzliche Regelung, für die er sich einsetze, solle aber „natürlich auch im Fall von Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzer aus anderen Staaten anwendbar sein.“ Gronau plädierte für eine nationale, statt einer europäischen Regelung: „Es ist wichtig, schnell zu handeln“, mahnte der Petent. Eine europäische Lösung könne jedoch schwerer zu erreichen sein. Und selbst wenn ein „europäischer Rahmen“ gesetzt würde, erwarte er einen sehr „zähen Prozess“, so Gronau, bis es zu einer Entscheidung über konkrete Sanktionen komme. Naheliegender sei für ihn daher ein Gesetz auf deutscher Ebene. Andere Staaten wie Schweden oder die Niederlande arbeiteten derzeit auch an nationalen Gesetzen.

Die Vertreterin des Auswärtigen Amtes verwies im Gegenzug darauf, dass das Grundgesetz dazu verpflichte, „da wo es geht europäisch zu handeln“. „Wir haben derzeit keine nationale Grundlage, um nationale Sanktionen zu ergreifen“, erklärte Sigmund. Die Sorge, es sei zu langwierig und schwierig, sich auf europäischer Ebene auf ein einheitliches Regime zu einigen, teile sie zudem nicht. Die politische Einigung der EU-Außenminister dazu gebe es bereits seit Dezember 2019, auch die inhaltlichen Eckpunkte lägen auf dem Tisch. Derzeit würden die technischen Details verhandelt.

Das Sanktionsinstrument müsse zwar einstimmig verabschiedet werden, räumte Sigmund ein. Das brauche Zeit. Aber bei vergleichbaren Regimen habe man sich innerhalb der EU auch so einigen können - etwa um auf Cyberangriffe oder Chemiewaffennutzung zu reagieren. Die Wirksamkeit und Effektivität einer europäischen Lösung sei zudem wesentlich größer, sagte Sigmund. Der Vorschlag, bei Entscheidung über das Verhängen einer konkreten Sanktion auf europäischer Ebene vom Konsensprinzip abzurücken und stattdessen mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden, um schneller zu Ergebnissen zu kommen, fand ebenfalls nicht die Zustimmung der Außenamts-Vertreterin. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich dann nicht alle daran halten.“ Gerade Sanktionsregelungen erforderten Einstimmigkeit.

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