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14.09.2020 Petitionen — Anhörung — hib 944/2020

Treibhausgasemissionen durch Lebensmittelindustrie

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung sieht die Einführung einer Kennzeichnungspflicht von bei der Lebensmittelproduktion verursachten Treibhausgasen kritisch. Das wurde während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. „Den CO2-Abdruck eines jeden Produktes auszuweisen, hält unser Haus für extrem schwierig“, sagte Uwe Feiler (CDU/CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Dafür müsse die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet werden. Die entsprechenden Daten zusammenzutragen, sei für Unternehmen „nicht so einfach“. Mit zusätzlicher Bürokratie sollten gerade kleinere und mittlere Betriebe nicht belastet werden.

Für eine Kennzeichnungspflicht von Treibhausgasen wie Kohlendioxid auf der Packung von Lebensmitteln hatte der Petent Tobias Goj, Geschäftsführer des Haferdrink-Herstellers Oatly, in seiner Petition plädiert. Während deutsche Autohersteller bereits heute in der gesetzlichen Pflicht stünden, die absoluten CO2-Emissionswerte von Neuwagen anzugeben, seien Lebensmittelhersteller davon bislang ausgenommen. Dabei sei das „Lebensmittelsystem für 25 Prozent aller globalen Emissionen verantwortlich“, betonte Goj. Damit sich Verbraucher besser über Klimakosten von Nahrungsmitteln informieren könnten, brauche es eine verbindliche CO2-Kennzeichnung, so der Petent. Dafür spreche sich auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz in einem Gutachten aus. Das Beispiel einer wachsenden Zahl von Unternehmen, die den CO2-Fußabdruck ihrer Produkte freiwillig offenlegen, zeige zudem, dass dies - auch bei komplexen Produkten - durchaus möglich sei. Dank einer Fülle verfügbarer Daten könne der CO2-Fußabdruck heute auch „einfach und deutlich kostengünstiger ermittelt werden als noch vor zehn Jahren“.

Feiler erklärte, dass das BMEL derzeit prüfe, ob eine Kennzeichnung von CO2-Emissionswerten „Bestandteil eines umfangreicheren Nachhaltigkeitssystems“ sein könne. Einen extra Ausweis des CO2-Fußabdruckes halte er aber nicht für sinnvoll. „Wir haben bereits sehr viele Kennzeichnungssysteme“, sagte Feiler und verwies etwa auf Bio-, Tierwohl- und Nutriscore-Label sowie die Kennzeichnung regionaler Produkte. Wichtig bei jeder Kennzeichnung sei, dass der Verbraucher „leicht und einwandfrei“ erkenne könne, „was er kauft“. Ein weiteres Label könne eher zu Verwirrung beitragen.

Ziel sei also vielmehr eine Kennzeichnung, die bisherige Systeme zusammenbringe. Hier könnten CO2-Emissionen durchaus miteinbezogen werden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär. Aber diese seien nicht der einzige Faktor: „Auch Schadstoffemissionen, der Ressourcen- oder Wasserverbrauch eines Produktes spielen eine Rolle.“ Das alles müsse „eingehend und mit allen Beteiligten“ diskutiert werden. Ein „Schnellschuss“ helfe nicht weiter, so Feiler. Die Bundesregierung unterstütze die „Farm-to-Fork“-Strategie der Europäischen Kommission für eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion. Bei einer entsprechenden Kennzeichnung für Lebensmitteln setze sie auf Freiwilligkeit, nicht auf Pflicht.

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