AfD will Sustainable Finance stoppen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll jede Möglichkeit nutzen, „Sustainable Finance“ zu stoppen. Außerdem soll den deutschen Behörden die Anwendung der drei Verordnungen zu Sustainable Finance untersagt werden. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/22516(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Als Begründung wird unter anderem aufgeführt, dass der Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Optimierung des Binnenmarktes regele, keine Rechtsgrundlage für die Taxonomie-Verordnung, die zur Sustainable-Finance-Initiative gehört, sein könne. Denn Sustainable Finance strebe eine Lenkung der Kapitalflüsse in politisch vorgegebene Investitionen an. Da die Optimierung des Binnenmarktes durch Beseitigung von Hemmnissen für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr oder der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen nicht Gegenstand der Taxonomie-Verordnung sei, sind nach Ansicht der AfD-Fraktion die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für die Anwendung von Artikel 114 AEUV nicht erfüllt. In dem Antrag führt die AfD-Fraktion auch weitere Artikel aus dem AEUV an, gegen die die Verordnungen zur Sustainable Finance verstoßen würden.