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15.10.2020 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 1101/2020

Noch keine Details zur Digitalförderung für Verlage

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann derzeit noch „keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesen“ treffen. Die dafür in diesem Jahr eingeplanten Mittel werden voraussichtlich weder gebunden werden noch abfließen können. Das schreibt sie in einer Antwort (19/23135) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22821).

Darin hatte die Fraktion sich nach Details zu einem Förderprogramm für Verlage erkundigt, das mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Kapitel 0910 Titel 683 03) verankert worden war. Unter dem Titel „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigeblättern“ sind für 2020 danach Ausgaben in Höhe von 20 Millionen Euro vorgesehen. Für die Folgejahre sind weitere 200 Millionen Euro eingeplant. Parallel dazu war ein für 2020 mit 40 Millionen Euro etatisiertes Programm zur „Förderung der Zustellung von Abonnementzeitung und Anzeigenblätter“ im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Kapitel 1110 Titel 683 01) gestrichen worden.

Die „erforderlichen Verfahren und Abstimmungen der Förderrichtlinie“ sind laut Bundesregierung der Grund dafür, dass die eingeplanten Mittel in diesem Jahr wahrscheinlich weder gebunden werden noch abfließen können. In diesem Zusammenhang führt die Bundesregierung die notwendige Genehmigung durch die EU-Kommission an. „Die genaue Dauer des Genehmigungsverfahrens lässt sich im Moment nicht vorhersehen und kann gegebenenfalls mehrere Monate betragen“, heißt es weiter. Es sei geplant, dass der Großteil der Fördersumme - 180 Millionen Euro - im kommenden Jahr abfließt.

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