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20.10.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1112/2020

Drohbriefe sogenannter Revolutionärer Aktionszellen (RAZ)

Berlin: (hib/STO) Um eine „Drohbriefserie sogenannter Revolutionärer Aktionszellen“ (RAZ) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/23239) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22792). Darin verwies die Fraktion auf einen Medienbericht, dem zufolge der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof schon längere Zeit gegen eine Gruppierung ermittele, die sich Revolutionäre Aktionszellen (RAZ) nennt und unter anderem Drohbriefe mit Patronenhülsen unter anderem an eine Reihe von Politikern geschickt haben soll. Laut Presseinformationen solle sich die RAZ auch dazu bekannt haben, Brandsatz-Bestandteile vor die Villa eines Fleischunternehmers gelegt und Brandsätze am Sitz der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg abgelegt und entzündet zu haben.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lässt die aktuelle Entwicklung vom Versand von Drohschreiben hin zum Ablegen von Brandsätzen in nunmehr zwei Fällen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Bundes vermuten, dass weitere gleichgeartete Aktionen der Gruppierung folgen werden. Im Falle weiterer Brandstiftungen seien Sachschäden sowie die potentielle Gefährdung von Personen grundsätzlich nicht auszuschließen. Über die Qualität etwaiger weiterer Aktionen könne derzeit jedoch „nur spekuliert werden, zumal die bisherigen beiden Tatausführungen nicht auf Professionalität hindeuteten“. Wenngleich im zeitlichen Verlauf ein „qualitativer Anstieg der Taten“ feststellbar sei, erachteten die Sicherheitsbehörden des Bundes weiterhin den Aufbau einer Drohkulisse als vorrangig.

„Eine konkrete Gefährdung der Adressaten der Drohschreiben ist nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden aktuell unwahrscheinlich“, heißt es in der Antwort weiter. Die Anwendung gezielter Gewalt gegen Personen durch die sogenannten „Revolutionären AktionsZellen (RAZ) beziehungsweise MIlitantE ZellE“ sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Bislang erscheine der von den Tätern kommunizierte Verzicht auf gezielte Gewalt gegen Personen - auch vor dem Hintergrund der bisherigen Ziel- und Tatauswahl - glaubwürdig.

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