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04.11.2020 Gesundheit — Anhörung — hib 1196/2020

Zuschuss für Sehhilfen gefordert

Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Sozialexperten befürworten, dass die Kosten für medizinisch notwendige Brillen wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Insbesondere sozial schwächere Bevölkerungsgruppen könnten sich Brillen kaum leisten und seien in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt, argumentierten Sozialverbände anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am Mittwoch über Anträge der Oppositionsfraktionen.

Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, Sehhilfen als Satzungsleistung der Kassen zuzulassen (19/18913). Die Grünen-Fraktion will, dass die Kosten für medizinisch notwendige Sehhilfen wieder von der GKV übernommen werden (19/8566). Auch die AfD-Fraktion fordert eine erweiterte Versorgung von Patienten mit Sehhilfen (19/4316). Nach Ansicht der Linksfraktion sollten die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2003 beschlossenen Leistungskürzungen zurückgenommen werden (19/6057).

Die Sozial- und Gesundheitsverbände schlossen sich in der Zielsetzung den Forderungen der vier Fraktionen an. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, durch die eingeschränkten Leistungen bei Sehhilfen seien Versicherte mit Fehlsichtigkeit einseitig belastet. Bei Brillen sollten die Kosten einer medizinisch notwendigen Versorgung entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot von den Kassen übernommen werden.

Die Caritas wies darauf hin, dass Empfänger von Transferleistungen die Brillen aus dem Regelsatz finanzieren müssten. Die Festbeträge umfassten grundsätzlich nicht die Kosten der Entspiegelung einer Brille. Die Entspiegelung sei jedoch bei hochbrechenden Gläsern ab einer bestimmten Refraktionsstärke aufgrund des Materials keine kosmetische Frage, sondern medizinisch geboten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, auch weniger starke Sehstörungen könnten zu erheblichen Beeinträchtigungen der Teilhabe führen. Daher sei die Forderung nach einem erweiterten Leistungsanspruch auf Erstattung von Sehhilfen nachvollziehbar.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) erklärte, schlechtes Sehen führe häufig zu einer geringeren sozialen Integration, einer geminderten Lebensqualität und einem niedrigeren sozialökonomischen Status. Zugleich werde das Risiko für weitere Gesundheitsprobleme erhöht, etwa durch Sturzgefahr. Auch Sehhilfen für Versicherte mit weniger hohen Dioptrien-Werten seien für die chancengerechte Teilhabe zwingend erforderlich.

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