+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

05.11.2020 Tourismus — Antrag — hib 1198/2020

FDP verlangt mehr Rücksicht auf Gastgewerbe

Berlin: (hib/WID) Mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse und Probleme des Gastgewerbes in der Corona-Politik wünscht sich die FDP im Bundestag. In einem Antrag (19/23932) fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, mit den Betreibern von Hotels und Restaurants frühzeitig in einen Dialog darüber einzutreten, wie es nach dem voraussichtlichen Ende der derzeit geltenden Restriktionen Ende diesen Monats für sie weitergehen soll, und künftig auf pauschale Schließungsanordnungen zu verzichten.

So sei „bei Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung eine stärkere Differenzierung zwischen Speise- und Getränkegastronomie vorzunehmen“ und fundierter als bisher zu prüfen, „inwiefern das Ausbruchsgeschehen durch die verschiedenen Betriebsarten des Gastgewerbes beeinflusst wird“. Dabei seien wie generell bei Entscheidungen über die Verschärfung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung „wissenschaftliche Empfehlungen“ zugrunde zu legen.

Die FDP-Fraktion verlangt weiterhin, die Bundesregierung solle bis Mitte November über zusätzliche Wirtschaftshilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe entscheiden, falls die Schließungsanordnung über den 30. November hinaus Bestand habe. Insbesondere solle sie noch in diesem Jahr ein Sofortprogramm zur Förderung der Um- und Aufrüstung von Hotels und Gaststätten mit Luftreinigungstechnik auf den Weg bringen, um virenhaltige Aerosolpartikel besser auszufiltern. Dies solle im Wege einer steuerlichen Sonderabschreibung geschehen.

Abschaffen möchten die Antragsteller die aus ihrer Sicht „nicht nachvollziehbare“ Unterscheidung der Umsatzbesteuerung auf Speisen in der Gastronomie sowie durch eine „Negative Gewinnsteuer“ Unternehmen in akuten Liquiditätsengpässen aus der Verlegenheit helfen. Bis dahin seien Antragsprozesse für staatliche Fördermaßnahmen zu vereinfachen und Solo-Selbständige durch Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten, einen sogenannten „Unternehmerlohn“, zu unterstützen. Defizite sehen die Liberalen zudem im Umgang mit Gästedaten zur Kontaktnachverfolgung. Es sei zu gewährleisten, dass staatliche Stellen diese Angaben nicht zu Zwecken nutzten, für die sie nicht vorgesehen seien, um das „Vertrauen der Bevölkerung“ wiederherzustellen.

Zur Begründung verweist die Fraktion auf die schwierige wirtschaftliche Lage, in die die Hotel- und Gaststättenbranche durch die Corona-Maßnahmen geraten sei. Zwischen März und August 2020 habe sie nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes 40,5 Prozent ihres Umsatzes gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum eingebüßt. Schätzungen zufolge könnte im ersten Quartal 2021 jedes fünfte Unternehmen in der Gastronomie insolvenzgefährdet sein. Bei alledem handele es sich um einen Wirtschaftszweig, der mit 2,3 Millionen Beschäftigen im Jahr 2018 einen Umsatz von mehr als 65 Milliarden Euro erwirtschaftet habe.

Marginalspalte