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16.11.2020 Gesundheit — Anhörung — hib 1240/2020

Krankenkassen rügen Eingriff in Haushaltsautonomie

Berlin: (hib/PK) Die gesetzlichen Krankenkassen sehen die von der Bundesregierung geplante Finanzierung der Gesundheitsausgaben für 2021 kritisch. Der geplante zusätzliche Bundeszuschuss aus Steuergeldern falle zu niedrig aus, der zusätzliche Eingriff in die Rücklagen der Kassen sei inakzeptabel, monierten die Krankenversicherungen anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Montag über den Entwurf für das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) (19/23483). Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die gesetzliche Vorlage sieht ein ganzes Bündel an Regelungen vor. So soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2021 einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten. Zudem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführt werden. Mit dem zusätzlichen Geld sollen die Beiträge weitgehend stabil gehalten werden.

Um den Pflegepersonalmangel zu verringern, sind 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege vorgesehen. Die Reform sieht auch mehr Stellen für Hebammen in Krankenhäusern vor. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Euro aufgelegt.

Der AOK-Bundesverband lehnt den Rückgriff auf die Finanzreserven der Krankenkassen ab. Die Auflösung der Rücklagen sei ein Eingriff in die Haushaltsautonomie der Kassen und eine Entmündigung der Selbstverwaltung, kritisierte die AOK. Die AOK rechnete vor, dass ein Großteil der Ausgabensteigerungen nicht durch die Pandemie, sondern durch Gesetze verursacht sei.

Ähnlich kritisch äußerte sich der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK). Angesichts der absehbaren Einnahmeschwäche bei gleichzeitig stark steigenden Ausgaben sei ein dauerhaft erheblich erhöhter Bundeszuschuss zwingend erforderlich.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) begrüßte die Aufstockung der Pflegehilfskräfte, forderte aber zugleich eine Finanzierung auch der Weiterbildungskosten. Das zusätzlich eingestellte Personal müsse zeitnah weitergebildet und die dafür notwendigen Aufwendungen über den Vergütungszuschlag geltend gemacht werden können.

Die Hebammen mahnten eine grundlegende Reform der Geburtshilfe an. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) erklärte, nötig sei eine Eins-zu-eins-Betreuung schwangerer Frauen. Die strukturellen Probleme würden weiter ignoriert. Nach Ansicht des Verbandes sind Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Hebammen unzureichend.

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