+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

18.11.2020 Petitionen — Ausschuss — hib 1259/2020

Förderung von Elektromobilität und ÖPNV

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich die Förderung von Elektromobilität und Öffentlichem Personennahverkehr. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktion von CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu überweisen, „soweit es um die Förderung von Elektromobilität und des Öffentlichen Personennahverkehrs zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung geht“ und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten hingegen für eine Materialüberweisung plädiert, „soweit es um eine Regelung geht, ab 2030 nur noch abgasfreie Pkw zuzulassen“.

Mit der öffentlichen Petition wird gefordert, dass in Großstädten nach einem Zeitplan nur noch Fahrzeuge mit alternativen, umweltfreundlichen Motoren zuzulassen sind und der öffentliche Personennahverkehr ausgebaut wird. Aus Sicht des Petenten könnte mit dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der Förderung von Mietparks an Stadträndern eine zuverlässige Lösung entwickelt werden. Es gebe eine Reihe von Alternativen zum klassischen Verbrennungsmotor, unter anderem Brennstoffzellen und Gas oder die Kombination des Verbrennungsmotors mit einem E-Motor als Hybrid, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die Europäische Richtlinie 2007/46/EG, die einen harmonisierten Rahmen mit den Verwaltungsvorschriften und den allgemeinen technischen Anforderungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern schaffe, um die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme von Fahrzeugen in der Europäischen Union zu vereinheitlichen.

Durch diese Richtlinie seien die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme von Fahrzeugen zu gestatten, wenn diese Fahrzeuge die geltenden Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. „Wurde für einen Fahrzeugtyp eine Typgenehmigung erteilt, so darf die Zulassung, der Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Teilnahme am Straßenverkehr der Fahrzeuge nicht durch einen Mitgliedstaat untersagt werden, solange die Typgenehmigung gültig ist“, schreiben die Abgeordneten.

Auch wenn der Klimaschutz für den Petitionsausschuss ein sehr wichtiges Anliegen darstelle, könne der mit der Petition zum Ausdruck gebrachten Forderung, in Großstädten nach einem Zeitplan nur noch Fahrzeuge und Baumaschinen mit alternativen umweltfreundlichen Motoren mit Geschwindigkeitsbegrenzung zuzulassen, aus den oben dargelegten europarechtlichen Gründen nicht entsprochen werden, heißt es in der Vorlage. Gleichwohl unterstütze der Ausschuss die Förderung von Elektromobilität und des Öffentlichen Personennahverkehrs im Interesse der Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Marginalspalte