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02.12.2020 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 1336/2020

Entschädigungen für die Kohleindustrie

Berlin: (hib/FNO) Der öffentliche-rechtliche Vertrag zwischen dem Bund und der deutschen Kohleindustrie umfasst Entschädigungen in Höhe von rund 4,35 Milliarden Euro. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/23923) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23333). Demnach entfallen 1,75 Milliarden Euro auf das Lausitzer Revier und 2,6 Milliarden auf das rheinische Revier. Die Fragesteller wollten wissen, auf welcher Berechnungsgrundlage die Entschädigungssummen erstellt worden sind. Nach Angaben der Bundesregierung bemisst sich die Entschädigungshöhe nach dem jeweiligen Stilllegungszeitpunkt, der stillgelegten Leistung und den erwartbaren Erträgen. In die Verhandlungen seien die aktuellen Strommarktdaten eingeflossen, aus denen die Wirtschaftlichkeit der Braunkohlekraftwerke heute und in Zukunft abgeleitet wurden. Zudem prüfe die EU-Kommission, dass „keine wettbewerbsverzerrende Überkompensation der Braunkohlekraftwerksbetreiber vorliegt“.Im ausgehandelten Vertrag haben sich laut Bundesregierung beide Parteien darauf geeinigt, „dass mit der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz geregelten Entschädigung grundsätzlich sämtliche etwaigen Ansprüche der Anlagen- und Tagebaubetreiber abgegolten sind, die im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung der Braunkohleanlagen bis spätestens zum Jahr 2038 und darüber hinaus stehen.“ Die Braunkohleindustrie verzichte somit auf zusätzliche nationale oder internationale Rechtsmittel. Der Vertrag sehe zudem Spielräume für die Bundesregierung vor, so können die nach 2030 geplante Stilllegungen um bis zu drei Jahre vorgezogen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Entschädigungszahlungen habe.

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