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09.12.2020 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 1367/2020

Anhörung zum „Registermodernisierungsgesetz“

Berlin: (hib/STO) Um den Regierungsentwurf eines „Registermodernisierungsgesetzes“ (19/24226) sowie je einen Antrag der Fraktionen von FDP (19/24641) und Bündnis 90/Die Grünen (19/25029) geht es am Montag, den 14. Dezember 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Nach der Regierungsvorlage soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“. Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll dem Gesetzentwurf zufolge die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, leisten die eindeutige Identifikation und die Bereitstellung von qualitätsgesicherten personenbezogenen Daten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Onlinezugangsgesetzes. In der Interaktion mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann.

Die FDP- und die Grünen-Fraktion wenden sich in ihren Anträgen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser Entwurf sehe „im Kern vor, dass die Steuer-ID nach Paragraph 139 b der Abgabenordnung künftig als einheitliches Personenkennzeichen in derzeit 51 vorgesehene Register eingeführt wird, die für die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes von besonderer Bedeutung sind“, führt die FDP-Fraktion in ihrer Vorlage aus. Das Bundesverfassungsgericht habe indes bereits in seinem „Volkszählungsurteil“ aus dem Jahr 1983 festgelegt, dass „eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger“ verfassungswidrig wäre (1 BvR 209/83, BVerfGE 65, 1 (53)). Als Beispiel für eine solche unzulässige Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nenne das Bundesverfassungsgericht die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens.

Die Bundesregierung wird daher in dem Antrag aufgefordert, „nicht die Steuer-ID und auch keinen anderen einheitlichen, bereichsübergreifenden Identifier, der auf eine einheitliche Personenkennziffer hinausläuft, im Rahmen der Registermodernisierung einzuführen“, weil dies gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil verstoße. Vielmehr soll sie nach dem Willen der Fraktion einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, „der nicht die Verwendung der Steuer-ID zur Umsetzung der Registermodernisierung vorsieht“.

Auch die Grünen-Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Verzicht auf die Steuer-ID „als bereichsübergreifendes Datum“ bei der Registermodernisierung. Stattdessen solle die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, der „die Verwaltungsmodernisierung und den vereinfachten administrativen Zugang zu öffentlichen Leistungen in Einklang mit dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung“ der Bürger bringt, und „grundrechtskonforme Alternativen“ zu ihrem Vorgehen verfolgen. Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion festlegen, dass es unzulässig ist, die Steuer-ID für andere Datenverarbeitungen als die Identifikation von natürlichen Personen gegenüber der Verwaltung zu verwenden.

Wie die Grünen-Fraktion ausführt, drehen sich die Bedenken gegenüber dem Vorgehen der Bundesregierung im Kern um die Frage, ob die Steuer-ID „als registerübergreifender ,Identifier' mit verfassungsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist“ und ob bestehende Schutzmechanismen ausreichen, um die informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu garantieren. Würden alle Datenbanken, die in Kommunen, Ländern und im Bund vorliegen, mit der Steuer ID durchsuchbar, „könnten alle Informationen über eine Person von der Krankenkasse bis zum Kindergeldantrag zu einem Profil zusammengeführt werden“.

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