Bundesregierung gibt Auskunft zu synthetischen Kraftstoffen
Berlin: (hib/CHB) Nach Ansicht der Bundesregierung ist es notwendig, stromerzeugte Kraftstoffe in gasförmigem oder flüssigem Zustand auf Basis erneuerbaren Stroms herzustellen und diese dort einzusetzen, wo eine Elektrifizierung technisch kaum möglich oder unwirtschaftlich ist. Sonst sei das Ziel nicht zu erreichen, den Verkehr bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu machen, heißt es in der Antwort (19/24942) auf eine Kleine Anfrage (19/23994) der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung wird deshalb nach eigenen Angaben eine ambitionierte Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) bis zum Jahr 2030 einführen.
Grundsätzlich können synthetische Kraftstoffe nach Darstellung der Bundesregierung ökologische Vorteile bieten, wenn sie aus nachhaltigen erneuerbaren Energiequellen hergestellt werden und in Bereichen zur Anwendung kommen, in denen ökologisch vorteilhaftere Optionen nicht zur Verfügung stehen. Ökologisch nachteilig sei der hohe Energie- und Ressourcenbedarf zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe, heißt es in der Antwort.