15. Mai 2023 Presse

Änderung der Hausordnung sowie der Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften tritt am 15. Mai 2023 in Kraft

Zur Erhöhung der Sicherheit in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung und nach Beratung im Ältestenrat die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften geändert und ergänzt. Die Neuregelungen treten am 15. Mai 2023 in Kraft.

Ausgangspunkt für die Änderungen waren Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung, deren mutmaßliches Mitglied nach Erkenntnissen des Generalbundesanwalts unter anderem auch die ehemalige Bundestagsabgeordnete Frau Dr. Malsack-Winkemann gewesen sein soll, sowie Störungen von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“.

Die Neuregelung betrifft im Wesentlichen folgende Bereiche:
•    Weitere Personengruppen werden verpflichtet, vor Zugang in die Liegenschaften die Sicherheitsstrecke zu durchlaufen.
•    Stichprobenartige anlassunabhängige Sicherheitskontrollen der Inhaberinnen und Inhaber von Bundestagsausweisen an den Eingängen werden ermöglicht.
•    Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Personengruppen, die einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr haben, sollen nunmehr jährlich wiederholt werden.
•    Auch Abgeordnete werden grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise beim Zutritt an den Eingängen zu zeigen, um die Arbeit des Pfortenpersonals zu erleichtern.
•    Das Ausweisverfahren für ehemalige Abgeordnete wird innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten umgestellt. Diese erhalten zukünftig auf Antrag und nach Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle Wahlperiode.
•    Die Kontrollen vor Einfahrt in das Unterirdische Erschließungssystem werden intensiviert.
•    Regelungen über Einschränkungen beim Aufenthalt bestimmter Personengruppen im Plenarbereich Reichstagsgebäude während laufender Plenarsitzungen werden in die Zugangs- und Verhaltensregeln aufgenommen.

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