6. Februar 2023 Presse

Öffentliche Sitzung des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“

Zeit: Mittwoch, 8. Februar 2023 , 16.30 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.800

Gegenwärtig engagieren sich rund 29 Millionen Menschen in Deutschland ehrenamtlich und tragen auf diese Weise zum Funktionieren des Gemeinwesens bei. Der Bund fördert dieses Engagement auf vielfältige Weise, nicht zuletzt auch finanziell durch gezielte Förderung und steuerliche Vergünstigungen.

Viele Engagierte nutzen für ihr Engagement feste und rechtlich geregelte Organisationen. Doch auch das Engagement außerhalb etablierter Strukturen wird immer beliebter und ist regelmäßig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert.

Die Chancen und Herausforderungen der vielfältig verwobenen Bereiche Recht und Finanzen gilt es daher zu identifizieren und näher zu beleuchten. Vor diesem Hintergrund wird sich der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement in seiner 10. Sitzung mit dem Thema „Rechts- und Finanzierungsfragen im bürgerschaftlichen Engagement“ befassen.

Im Rahmen der Sitzung wird ein öffentliches Fachgespräch stattfinden, zu dem folgende Sachverständige eingeladen wurden:
• Silvia Bartodziej, Bundesministerium der Justiz, Referatsleiterin IB1 – Allgemeiner Teil des BGB,
• Alfried Reusch, Bundesministerium der Finanzen, Referatsleiter IV C 4 – Veranlagung, Vordrucke, Gemeinnützigkeit (steuerbegünstigte Zwecke, Ehrenamt),
• Andrea Spenkuch, Bundesministerium der Finanzen, Referat IV C 4 – Veranlagung, Vordrucke, Gemeinnützigkeit (steuerbegünstigte Zwecke, Ehrenamt),
• Dr. Thomas Weber, Bundesministerium der Justiz, Referatsleiter DA4 – Nachhaltigkeit,
• Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Bucerius Law School, Inhaberin des Lehrstuhls für Steuerrecht, Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen und
• Jan Wenzel, Bündnis für Gemeinnützigkeit, Mitglied des Sprecher*innenrates.

Die Sitzung wird aufgezeichnet und zeitversetzt am 9. Februar ab 12 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet übertragen und ist zudem später in der Mediathek online abrufbar.

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung der Pressestelle.

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