2. März 2023 Presse

Ältestenrat verabschiedet Änderung der Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften

Zur Erhöhung der Sicherheit in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages hat der Ältestenrat in seiner Sitzung am 2. März 2023 dem Vorschlag von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zur Änderung der Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften zugestimmt.

Ausgangspunkt für die Änderungen waren Störungen von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“ und Ermittlungen des Generalsbundesanwalts wegen Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung, deren mutmaßliches Mitglied nach Erkenntnissen des Generalbundesanwalts unter anderem auch die ehemalige Bundestagsabgeordnete Frau Dr. Malsack-Winkemann gewesen sein soll.

Die Neuregelung betrifft im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Das Anmeldeverfahren für Gäste des Parlaments wird geändert mit dem Ziel, auch für die Ausnahmefälle der kurzfristigen Anmeldung vor Zutritt in die Liegenschaften eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Gäste durchführen zu können.
  • Weitere Personengruppen werden verpflichtet, vor Zugang in die Liegenschaften die Sicherheitsstrecke zu durchlaufen.
  • Stichprobenartige anlassunabhängige Sicherheitskontrollen der Inhaberinnen und Inhaber von Bundestagsausweisen an den Eingängen werden ermöglicht.
  • Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Personengruppen, die einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr haben, sollen nunmehr jährlich wiederholt werden.
  • Auch Abgeordnete werden grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise beim Zutritt an den Eingängen zu zeigen, um die Arbeit des Pfortenpersonals zu erleichtern.
  • Das Ausweisverfahren für ehemalige Abgeordnete wird innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten umgestellt. Diese erhalten zukünftig auf Antrag einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle Wahlperiode nach Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Weiterhin werden einzelne Regelungen und Maßnahmen, die in der Vergangenheit unter anderem durch Hausmitteilungen bekannt gegeben wurden, ausdrücklich in die Zugangs- und Verhaltensregeln aufgenommen. Hierzu gehören beispielsweise

  • Regelungen über Einschränkungen beim Aufenthalt bestimmter Personengruppen im Plenarbereich Reichstagsgebäude während laufender Plenarsitzungen,
  • intensive Kontrollen vor Einfahrt in das Unterirdische Erschließungssystem sowie
  • die Aufnahme einer Vorschrift zur Videoüberwachung zur Verbesserung der datenschutzrechtlichen Transparenz.

Vor Inkrafttreten der Änderungen wird noch der Personalrat der Verwaltung des Deutschen Bundestages befasst.

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