15. November 2021 Presse

3G-Regel im Deutschen Bundestag / Geimpfte Medienvertreter erhalten Sonderaufkleber für ihre Akkreditierungen

Der Deutsche Bundestag tagt im Plenum und in den Ausschüssen unter Beachtung der sogenannten 3G-Regel. Grundlage hierfür ist die Allgemeinverfügung der Präsidentin vom 8. November 2021.

Medienvertreter, die gegen Covid-19 geimpft sind, können zusätzlich zu ihrer gültigen Bundestagsakkreditierung (Jahres- oder Kurzzeitausweis) einen Sonderaufkleber erhalten, um ihre Berechtigung zum Betreten der 3G-Bereiche schneller nachweisen zu können.

Wir bitten die Medienvertreter nachdrücklich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Aufkleber erhalten Sie in der Akkreditierungsstelle zu den üblichen Öffnungszeiten sowie zusätzlich am Donnerstag, 18. November von 8.30 bis 10 Uhr auf der Besucherebene des Reichstagsgebäudes.

Bitte beachten Sie: Alle Personen, die die definierten 3G-Bereiche betreten, müssen stets einen aktuellen 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet) bei sich führen.

Die Pflicht, in den Gebäuden des Deutschen Bundestages eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, besteht weiterhin.
 

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