Daten von Landesbehörden beim BKA
Berlin: (hib/STO) „Daten in Staatsschutzdateien des Bundeskriminalamtes, die von Landesbehörden übermittelt werden“, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/118) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/40). Wie die Bundesregierung darin unter anderem ausführt, ist der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig für die datenschutzrechtliche Kontrolle der personenbezogenen Daten, für die die Länder nach Paragraf 12 („Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem“) Absatz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes verantwortlich sind.