„Definition der FDGO“ erfragt
Berlin: (hib/STO) „Konformität von Antifaschismus und Antikapitalismus mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/129). Wie die Fraktion darin schreibt, wird ihrer Ansicht nach in verschiedenen Publikationen des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz „der Eindruck erweckt, dass Antikapitalismus und Antifaschismus als ,linksextremistische Aktionsfelder' per se nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) vereinbar seien“. Wissen wollen die Abgeordneten, „was genau“ die Bundesregierung unter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht und „durch wen oder was (...) in welchem Zusammenhang diese Definition der FDGO getroffen“ wurde. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, worin aus Sicht der Bundesregierung „die wesentlichen Unterschiede zwischen ,linksextremistischem' und nicht-linksextremistischem beziehungsweise FDGO-konformen Antifaschismus“ bestehen.