Unterstützung ukrainischer Behörden
Berlin: (hib/STO) Die Unterstützung ukrainischer Strafverfolgungsbehörden ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/183) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/76). Wie die Bundesregierung darin ausführt, kommt der Ukraine unter anderem besondere Bedeutung als Transitland beim internationalen Heroinschmuggel über die Schwarzmeerregion zu. Aus diesem Grund werde eine „stärkere Unterstützung der ukrainischen Bekämpfungsbehörden für die Organisierte Kriminalität und den internationalen Rauschgiftschmuggel auch im Rahmen von EU-Maßnahmen befürwortet“.
„Auch die weitere Rechtsberatung sowie die Aus- und Fortbildung des Personals der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden sollten weiter unterstützt werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Im Rahmen der bilateralen rechtlichen Zusammenarbeit erfolge beides unter anderem über die Durchführungsorganisation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ).
Ferner äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort unter anderem zur Frage nach ihrer Bewertung der „Bedrohungslage hinsichtlich des illegalen Waffenhandels in die beziehungsweise aus der Ukraine“. Danach ist „aufgrund der innenpolitischen Lage der Ukraine, die instabil und von Kampfhandlungen in der Ostukraine gekennzeichnet ist“, anzunehmen, „dass durch eine erhöhte Verfügbarkeit von Waffen auch Möglichkeiten bestehen, dass diese Waffen für den illegalen Waffenhandel außerhalb der Ukraine genutzt werden können“. Auch der Europol-Bericht „Serious and Organised Crime Threat Assessment 2017“ lege dar, dass sich verschiedene Konfliktregionen an der Peripherie des EU-Raumes zu „bedeutenden Herkunftsgebieten des Waffenschmuggels in Richtung der EU entwickeln könnten“. Aus diesem Grund plane die EU eine intensivere Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich Schusswaffen.