U-Ausschuss „Anschlag Breitscheidplatz“
Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion dringt auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, der am 19. Dezember 2016 zwölf Todesopfer gekostet hatte. Die Opfer und ihre Angehörigen sowie alle Bürger hätten „einen Anspruch zu erfahren, ob der Anschlag hätte verhindert werden können und - wenn die Möglichkeit bestanden hätte - warum dies nicht gelang“, heißt es in einem entsprechenden Antrag (19/229) der Fraktion. Ziel des Untersuchungsausschusses soll es danach sein, „Hintergründe und Versäumnisse vor und nach dem Anschlag rückhaltlos aufzuklären und Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen“.
Dem Gremium sollen nach dem Willen der Freidemokraten 18 Bundestagsabgeordnete angehören, davon sechs Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, vier Mitglieder der SPD-Fraktion und je zwei der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie die gleiche Anzahl stellvertretender Mitglieder. Laut Vorlage soll der Untersuchungsausschuss „das Verhalten der Behörden des Bundes und der beteiligten Behörden der Länder im Zusammenhang mit dem terroristischen Anschlag am Breitscheidplatz, der Person des Attentäters Anis Amri sowie seines Umfeldes umfassend aufklären“. Hierbei sei der gesamte Zeitraum zwischen der Einreise Amris in die EU im Jahr 2011 und dem Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu berücksichtigen sowie gegebenenfalls spätere Entwicklungen.
Von besonderer Bedeutung sei dabei, welche Informationen über Amri und sein Umfeld den deutschen Behörden und ihren internationalen Partnern wann vorlagen, „wie diese bewertet wurden, welche Maßnahmen darauf hin ergriffen wurden oder hätten ergriffen werden können, welche Informationen zusätzlich hätten erlangt werden können und welche Schritte eingeleitet worden sind oder hätten werden können“, schreibt die Fraktion weiter. Schwerpunkte seien das Handeln und die Rolle der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden sowie die Zusammenarbeit der Bundes- mit den zuständigen Landesbehörden im Hinblick auf den Austausch und die Bewertung von Informationen sowie die Abstimmung des weiteren Vorgehens und Klärung der Verantwortlichkeit unter den beteiligten Behörden.
Zudem soll der Untersuchungsausschuss dem Antrag zufolge Empfehlungen etwa zur Frage aussprechen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen nach den gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen und Konsequenzen für die innere Organisation der Sicherheitsbehörden und ihre Zusammenarbeit zu ziehen sind.