Bundesrat will Wettbewerb einschränken
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat will Preistreiberei durch Bieterverfahren beim Verkauf von Wohnungen aus dem Besitz des Bundes verhindern. Daher hat die Länderkammer den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik (19/260) eingebracht. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, von dem in der Bundeshaushaltsordnung und in dem Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) enthaltenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeitsbindung abzuweichen. Dies soll aber nur dann möglich sein, wenn bisher bundeseigene Liegenschaften von Gebietskörperschaften oder deren Gesellschaften erworben werden sollen und diese Immobilien für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus oder für studentisches Wohnen verwendet werden sollen.
Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß mit dem Hinweis auf den Wohnungs- und Grundstücksbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die BImA verfüge über ein Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 480.000 Hektar und 37.000 Wohnungen. Mit diesem Bestand könne der Bund dazu beitragen, Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Nach Wegfall der Wirtschaftlichkeitsbindung müssten sich Kommunen und deren Gesellschaften bei Verkäufen nicht mehr dem unbeschränkten Wettbewerb in der vielerorts „überhitzten“ Situation am Immobilienmarkt stellen. Denn bisher komme es dazu, dass der Preis durch Bieterverfahren aufgrund hoher Wettbewerbsintensität nach oben getrieben werde. Künftige solle sich vielmehr die beabsichtigte gemeinwohlorientierte Nutzung eines Grundstücks im Kaufpreis widerspiegeln. Dazu solle der Verkehrswert gutachterlich ermittelt werden.