Datenaustausch zwischen BfV und ZKA
Berlin: (hib/STO) Über den Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Zollkriminalamt (ZKA) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/271) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/125). Wie die Bundesregierung darin darlegt, findet der Datenaustausch grundsätzlich anlass- und einzelfallbezogen statt. Sowohl das BfV als auch das ZKA seien „teilnehmende Behörden im Gemeinsamen Extremismus-und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) sowie im Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (Gasim). “Ein Datenaustausch im Rahmen der genannten Kooperations- und Kommunikationsplattformen erfolgt ausschließlich auf Basis der für die teilnehmenden Behörden jeweils geltenden Rechtsgrundlagen„, führt die Bundesregierung weiter aus.
Zugleich verweist die Regierung darauf, dass das BfV und das ZKA Teilnehmer an der Antiterrordatei nach Paragraf 1 des Antiterrordateigesetzes seien. Der einer Datenabfrage nachfolgende Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden richte sich nach den jeweils geltenden Übermittlungsvorschriften.